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Betriebserlaubnis Kachelofen im Ferienhaus

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Hallo zusammen,

mich beschäftigt gerade das Thema Sanierung eines in 1970er Jahren erbauten Ferienhauses.

Das Haus verfügt über ca.45qm ungedämmt mit einem Kachelofen (ca.8,5KW) in Betriebgegangen ca. 1998-200.

Der Ofen soll unverändert bestehen bleiben. Jedoch möchte ich eine Elektrische Fusbodenheizung als Zusatzheizung und Frostsicherung einbauen ( in Summe über alles mit Bad vielleicht 4KW).

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob durch den Einbau der Fußbodenheizung die Betriebserlaubnis gefährdet ist, da es dann eine andere Heizmöglichkwit gibt.

Leider finde ich hier nix wirklich verbindliches, ab wann sich hier was ändert.....!

Danke für eure Hilfe

 
Veröffentlicht : 12/10/2020 6:49 pm
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Beiträge: 1105
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Der Kachelofen hat Bestandschutz nach § 26, Absatz 3. Satz 3 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. wenn es sich um einen Grundofen handelt.

Dieser Bestandschutz gilt NICHT wenn es sich um einen Kachelofeneinsatz aus Stahl oder Gusseisen handelt. Wenn der Kachelofeneinsatz im Zeitraum von 01. Januar 1995 bis 21. März 2010 Typgeprüft wurde und folgende Grenzwerte überschreitet. Kohlenmonoxid 4 Gramm, Feinstaub 150mg/m³

Wenn dieser Grenzwert überschritten wird muß der Kachelofeneinsatz bis zum 31. Dezember 2024 ausgetauscht werden oder mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden.

Grundsätzlich fällt der Bestandsschutz aber nicht weg, weil Sie eine Elektrische Fußbodenheizung einbauen.

Mehrere Heizsysteme sind grundsätzlich in Gebäuden auch Ferienhäusern möglich. Bei Ferienhäusern kann es aber Gestaltungssatzungen geben, die das verbieten. Klären Sie das ab mit dem Schornsteinfeger oder wenn Sie Eigentümer des Ferienhauses sind, klären Sie ab ob es eine Gestaltungssatzung gibt, die bestimmte Heizungssysteme untersagen.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 13/10/2020 8:51 am
(@schwarzmann)
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Na ja, der Ofen wird ja nicht unerlaubt dort stehen und betrieben werden, denn DANN wäre das ja schon längst anderen aufgefallen und reklamiert worden. Da kann man wohl davon ausgehen, dass das nicht einer privaten Satzung widerspricht.

Der Einbau einer emissionsfreien Heizung kann ja auch keiner Satzung widersprechen, es sei den die Beheizung ist grundsätzlich verboten.

Wie lösen denn die Nachbarn diese Sache?

Es kommt halt drauf an, ob der Ofen eine ZUSATZ-Feuerstätten ZU einem überwiegend benutzten Heizsystem ist oder dieser als ALLEIN-Heizung vorgesehen ist und die andere Heizung lediglich der Frostsicherheit dient.

Und wegen "Grundofen" etc - glaub ich auch nicht - mach uns doch ein Bild der Anlage bitte.

 
Veröffentlicht : 13/10/2020 5:54 pm
(@)
Beiträge: 1105
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In einer Gestaltungssatzung kann es durchaus sein das bestimmte Heizsysteme nicht zugelassen sind. Der Kachelofen steht ja schon länger dort und da er ja mit Sicherheit einmal vom Schornsteinfeger abgenommen wurde, wird er auch dort legal stehen.

Wenn aber jetzt zusätzlich oder generell ein anderes Heizungssystem installiert werden soll, dann kann das eine Gestaltungssatzung untersagen.

 
Veröffentlicht : 13/10/2020 7:23 pm
(@schwarzmann)
Beiträge: 1540
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Aber mit welcher Begründung sollte zB eine elektrische Beheizung untersagt sein?? Es sei denn die Stromversorgung gäbe das nicht her, DAS wäre aber eine andere Begründung, nämlich eine technische.

Warten wir mal auf Resonanz.

 
Veröffentlicht : 13/10/2020 8:10 pm
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