Hallo,
bei meinem DAnFlame 5/58 mit 8 KW steht ein Prüfbericht RBNG1-Hn97/97.
Sagt dieser Prüfbericht irgendetwas darüber aus, dass er wenig CO bzw. Feinstaub erzeugt und deshalb noch länger als bis 2024 hinaus betrieben werden darf?
Vielen Dank.
Schöne Grüße
Hans
Das ist die Nr. des Prüfgutachten des Prüfinstitut der den Ofen geprüft hat.
Leider weiß ich nicht an Hand der Nr. welches Prüfinstitut das ist.Aber im Prüfgutachten stehen die Werte vom Feinstaub und Co. Wenn das geprüft wurde, Handelt es sich um einen Ofen der VOR 2005 geprüft wurde steht kein Feinstaubwert im Prüfgutachten weil das damals noch nicht erforderlich war.
Versuchen Sie das mal über den Hersteller rauszubekommen
Wenn der Ofen bei Ihnen vor dem 22. März 2010 installiert wurde und vom Schornsteinfeger abgenomen wurde und Sie nun den Ofen über den 31.Dezember 2024 betreiben wollen , dann können Sie auch eine Messung vom Schornsteinfeger machen lassen
Wenn folgender Grenzwert 180mg/m³ für Feinstaub nicht überschritten wird und der Grenzwert 4 Gramm/m³ für CO nicht überschritten wird dürfen Sie den Ofen weiter betreiben. Wird der Grenzwert überschritten muß der Ofen an dem 1. Januar 2025 ausser Betrieb geommen werden oder mit einem Feinstaubpartikelfilter nachgerüstet werden. Das halte ich für unrealistisch weil der Ofen dann ja min.15 Jahre alt ist.
MfG Dieter Klaucke