Asbest, Längst kein Problem mehr?
In Deutschland ist Asbest seit 1993 verboten. Und in der gesamten EU seit 2005. Das regelt die REACH Verordnung, Anhang 17.
Also keine Gefahr mehr durch Asbest?
Leider nein.
Durch den Internethandel mit antiken und gebrauchten Waren kommen insbesondere durch ebay. de und ebay-kleinanzeigen.de Asbesthaltige Produkte auf dem Markt, die NICHT mehr verkauft werden dürfen.
In Öfen, Kamineinsätzen und Küchenherden wurde noch bis 1992 Asbest verbaut. Als gebrauchte Geräte kommen nun diese Asbesthaltigen Geräte zum Verkauf z.B. bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de
Die Verkäufer wissen in der Regel nicht, dass Ihr gebrauchter Ofen Asbest enthält. Viele wissen auch nicht, dass es ein Handelsverbot für Asbest und Asbesthaltige Produkte( mit wenigen Ausnahmen) gibt in der gesamten EU.
So finde ich fast jede Woche ein oder mehrere Asbesthaltige Öfen, Kamineinsätze und Küchenherde bei ebay.de und ebay-kleinanzeigen.de
Wer nun denkt, das JEDER Anbieter auf meine Hinweise diese Angebote beendet täuscht sich. Oft werden diese Angebote nicht beendet. Der Verkäufer verkauft nun wissentlich einen Asbesthaltigen Ofen.
Hier einige Modelle die Asbest enthalten.
Der Petit Godinofen aus Frankreich bis Baujahr 1992. Alle Modelle auch die ovalen.
Viele antike Öfen aus Frankreich und Belgien bis Baujahr 1950.
Küchenherde aus Deutschland, Frankreich, Belgien bis Baujahr 1960. Nahezu alle Küppersbusch Küchenherde bis Baujahr 1970.
Aber auch in hunderten Ofenmodellen wurden Türdichtungen bis 1992 aus Asbest verbaut.
Viele Öfen aus DDR Produktion. In der DDR war Asbest bis zum Ende der DDR nicht verboten. ALLE Einzelraumfeuerungsanlagen aus DDR Produktion dürfen in Deutschland NICHT mehr neu in Betrieb genommen werden, an einem Schornstein angeschlossen werden auf Grund der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Diese Geräte gehören in den Schrott.
VORSICHT: Bei ebay.de und ebay-kleinazeigen.de werden Geräte aus DDR Produktion angeboten.
Wenn Sie einen Asbesthaltigen Ofen oder Küchenherd haben, darf dieser in keinem Fall über den normalen Schrott oder Sperrmüll entsorgt werden. Wenden Sie sich an die Annahmestelle in Ihrer Stadt/ Gemeinde für Sondermüll.
Wenn Sie eine antiken (Vor 1950 hergestellt) Ofen oder Küchenherd kaufen wollen, lassen Sie sich vom Verkäufer schriftlich bestätigen das dieser kein Asbest enthält. Weigert sich der Verkäufer dies zu bestätigen. Kaufen Sie das Gerät nicht. Das sollten Sie auch tun wenn Sie ein Gerät kaufen möchten das in der Zeit von 1950-1995 hergestellt wurde.
Vorsicht: Es kommen auch Geräte aus Osteuropa, wo noch bis 2000 Asbest verbaut wurde.
Sie haben einen Ofen gekauft und stellen nach dem Kauf fest, dass dieser Asbest enthält. Was können Sie tun?
Das ist ein eindeutiger Sachmangel nach § 434 und 437 BGB. Der Verkäufer hätte dieses Gerät nicht verkaufen dürfen. Das Argument habe ich nicht gewußt, zählt nicht. Sie können das Gerät an den Verkäufer zurückgeben, bzw. können es auf seine Kosten entsorgen.
Der Verkäufer muss Ihnen den Kaufpreis erstatten und sämtliche Kosten der Abholung oder Lieferung.
Ich habe tausende Asbesthaltige Öfen, Kamineinsätze und Küchenherde in 30 Jahren gesehen.
MfG Dieter Klaucke