Muss die Bauart des Kaminofens zwingend auf dem Typenschild stehen? Der Schornsteinfeger nimmt den Ofen nicht ab obwohl in den technischen Unterlagen die Bauart verzeichnet ist. Da könnten ja Unterlagen eines anderen Ofens beigelegt sein.
Weiß da jemand wie genau die Forderung zur Kennzeichnung in der EN oder DIN lautet ?
Heute muß nicht mehr Bauart 1 oder 2 drauf stehen sondern zugelassen für Mehrfachbelegung.
Bauart 1 ist Mehrfachbelegung. Das muß ein Schornsteinfeger aber wissen.
Auch die Leistungserklärung des Herstellers kann als Nachweis dazu dienen.
Wenn Sie aber NUR eine Einzelrumfeuerungsanlage ERFA am Schornstein angeschlossen haben, ist keine ERFA erforderlich für Mehrfachbelegung.
MfG Dieter Klaucke
Ist DER nicht in der Lage das SELBST zu erkennen welchem Ofen nun die Unterlagen zugeordnet sind???