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Alter Kamin in Mietwohnung

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Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind vor kurzem in eine neue Mietwohnung gezogen, die sehr lange leer stand und uns leider vor ein paar Fragen stellt.

Dabei geht es auch um einen etwas älteren Kamin. Den würde ich im kommenden Winter gerne nutzen, weiß aber nicht, ob dieser noch den gängigen Verordnungen entspricht. Davon abgesehen gibt es leider keine Bedienungsanleitung mehr und da die Wohnung zusätzlich zum Leerstand ein paar Mal den Besitzer gewechselt hat, weiß niemand was genaues zu dem Teil. Dazu kommt, dass der Vermieter einige hundert Kilometer weg wohnt und hier nicht helfen kann - vielleicht kann das hier ja jemand!

Das Typenschild ist leider kaum lesbar, da es auf der Rückseite des Kamins angebracht ist, aber folgendes konnte ich entziffern:

Hersteller: Skantherm

Typ: Stream

Brennwärmeleistung: 7 KW

Bauart: 1

DIN 18891

Kann daraus jemand ablesen, ob der Kamin noch bis 2024 betrieben werden darf? Ich habe den Stream zwar in manchen Auflistungen gefunden, hier gab es aber immer diverse Modelle mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Davon abgesehen existiert wie gesagt leider keine Gebrauchsanleitung mehr und auf der Hersteller-Seite konnte ich ebenfalls keine finden. Hat jemand einen guten Tipp, wo ich diese herbekomme? Google lässt mich hier leider im Stich.

Zu guter Letzt: Wie würdet Ihr hier grundsätzlich vorgehen? Mein Vermieter meint, ich soll das Teil einfach nutzen, dabei ist mir aber etwas mulmig zumute. Kann ich einfach den Schornsteinfeger anrufen? Das wäre mein erster Impuls, aber ich habe Angst, dass der mir oder meinem Vermieter mitunter eine saftige Strafe aufbrezelt. Das ist eigentlich genau der Knackpunkt: Ich würde den Kamin gerne nutzen und das auch sicher und gesetzeskonform tun. Schlafende Hunde wecken will ich aber auch nicht und so stellt sich mir die Frage, ob ich das Teil einfach auslassen sollte.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

VG

Till

 
Veröffentlicht : 18/09/2022 5:46 pm
(@sichererofenkauf)
Beiträge: 312
Reputable Member
 

Als erstes sollten Sie mal mit dem zuständigen Schornsteinfeger kontakt aufnehmen und abklären ob der Ofen überhaupt noch angemeldet ist . Da die Wohnung länger Leerstand kann es sein das irgendein Voreigentümer den Ofen abgemeldet hat.

Dann hat sich das mit der Nutzung erledigt. Der jetzige Eigentümer sollte das aber wissen, weil er zahlt ja evtl. Schornsteinfegergebühren die er Ihnen als Mieter als Nebenkosten in Rechnung stellen kann. Falls der Ofen aber noch als im Betrieb angemeldet ist handelt es sich um ein Modell das bis zum 31.12..2024 außer Betrieb genommen werden muß. Weil der Ofen ist min. 17 Jahre alt, weil der noch nach DIN 18891 geprüft wurde. Seit dem 1. Juli 2005 gelten die neuen EN Normen für Einzelrumfeuerungsanlagen. Aus DIN 18891 wurde EN 13240. Und zu einem Ofen Baujahr 2005 oder älter gibt es keinen Nachweis das der die heutige Norm der Verordnung über kleine oder mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt.

Aber falls der Ofen noch angemeldet ist und Sie ihn weiterbetreiben wollen gibt es folgende Möglichkeit. Wenn der Ofen VOR dem 22. März 2010( Datum der Inkrafttretung der 1. Stufe der BImSchV.) installiert wurde. Was der Schornsteinfeger weiß und in seinem Feuerstättenbescheid dokumentiert haben sollte. Dann kann der Schornsteinfeger eine kostenpflichte Messung machen. Ergibt die das folgende Grenzwerte nicht überschritten werden, CO 4 Gramm/ m³ und Feinstaub 150mg/ m³ dann darf der Ofen nach jetziger Rechtslage zeitlich unbegrenzt weiter benutzt werden. Rechtsgrundlage ist § 26 Absatz 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 18/09/2022 8:20 pm
(@schwarzmann)
Beiträge: 1540
Noble Member
 

Ja, alles VORHER klären! Allein nur den Ofen jetzt einfach anzuzünden könnte zum Desaster werden, denn da wird zumindest Haus- oder gar massiv Baustaub drin sein, das raucht und stinkt die ganze Wohnung voll. Daher zuerst auch mal prüfen ob und wie man die Warmluftkanäle hinter der Verkleidung reinigen kann.

 
Veröffentlicht : 01/10/2022 8:15 pm
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