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alter "Franklin" Kamin - Pflicht zum Nachrüsten?

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Hallo,

bei uns in Berlin steht ein alter Franklin Kamin, welcher 1979 gebraucht gekauft und eingebaut wurde. Zum Zeitpunkt des Kaufs war der Kamin bereits geschätzt 10-15 Jahre alt, es existiert aber leider kein Typenschild. Einzig der große Schriftzug TAIWAN auf der Rückseite ist als Information vorhanden. Genutzt wurde der Kamin so 10x im Jahr, für die Atmosphäre. Geheizt wird damit natürlich nicht. Seit 2014 gelten hier nun Grenzwerte für Kamine (0,15g Staub je m³ und 4g CO je m³) und der Schornsteinfeger drängt auf eine Stilllegung oder Nachrüstung von Filtern, da nicht davon auszugehen ist, dass der Kamin ohne Filter die Grenzwerte einhält.

Nun die Frage, was man evtl. noch machen kann. Es durfte unwahrscheinlich sein, dass der taiwanesische Franklin "historisch" ist, also vor 1950 gebaut wurde. Und falls doch, könnte man es nicht nachweisen. Ist es möglich, die Türen dauerhaft abzumontieren und so einen "offenen Kamin" daraus zu machen, der von der Regelung nicht betroffen ist? Gibt es sonst noch Möglichkeiten?

Das Nachrüsten käme wohl teurer, als ein neuer Kamin ... der alte Fränklin passt aber eben optisch gut in die Räumlichkeiten und knistert ab und zu mal gemütlich vor sich hin. Könnte man gegebenenfalls einfach das Ofenrohr abmontieren und den Kamin als Deko stehenlassen? Oder gibt es auch da Richtlinien die sicherstellen, dass ein alter Kamin in einem alten Haus in jedem Fall dauerhaft (!!) stillgelegt ist?

Danke und mfG, El Kamino

 
Posted : 25/06/2017 8:28 pm
(@schloti)
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Hallo mein Lieber!
Im Schornsteinfegerforum ( leider bis Ende Juli im Urlaub) hast du die Sache anders dargestellt, geschildert.

 
Posted : 29/06/2017 3:37 am
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Dieser Fränklin Kaminofen wurde in Taiwan gebaut. ALLE Fränklin Öfen sind nach 1960 hergestellt worden. Fränklin Kaminöfen sind die schlechtesten Öfen die jemals gebaut wurden. Es handelt sich um Öfen der Bauart 2 ( offener Kaminofen) die NUR gelegentlich genutzt werden dürfen und nicht zum Dauerbetrieb zugelassen sind.Sie fallen unter dem § 4, Absatz 4 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. die seit dem 22. März 2010 gilt. Diesen Ofen sollten Sie auch niemals als Ofen der Bauart 1 ( Dauerbetrieb) benutzen, weil er dafür keine Zulassung hat. So wie Sie es vorhaben, gelegentlich damit heizen, dürfen Sie den Ofen weiterhin betreiben und müssen ihn nicht ausser Betreib nehmen und nicht mit einem Partikelfilter nachrüsten. Weisen Sie Ihren Schornsteinfeger darauf hin.Das sollte der aber nach über 7 Jahren bestehen der BImSchV. wissen.
Grundsätzlich raten wir aber von diesen Öfen ab. Nicht mehr kaufen. Technisch total veraltet. In Niedrigenergiehäusern dürfen diese Fränklinöfen nicht benutzt werden. Auch nicht an einem Schornstein angeschlossen werden, wenn sich an dem Schornstein ein Ofen der Bauart 1 befindet oder ein Ofen der Bauart 1an dem Schornsten neu angeschlossen werden soll, wenn sich an diesem Schornstein bereits ein Fränklin Ofen befindet.
Außerdem raten wir dringend dazu, in dem Raum wo ein Fränlklin Ofen steht einen CO Warnmelder zu installieren,weil die Gefahr besteht das durch den Fränklinofen CO in den Raum freigesetzt wird, wo der Fränklinofen steht.
MfG Dieter Klaucke sicherer-ofenkauf.de

 
Posted : 04/07/2017 8:39 am
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Hallo,

lieben Dank für eure Antworten. Ich bin derzeit im Dialog mit unserem Bezirksschornsteinfeger und werde berichten, wie die Sache ausgegangen ist. Entscheidend scheint zu sein, wie ein Franklin-Kamin ohne Typenschild/Anleitung klassifiziert bzw. eingestuft werden kann. Hierfür habe ich von der Firma PLAMEN aus Kroatien den Scan einer sehr alten Bedienungsanleitung zugesendet bekommen. Diese Bedienungsanleitung beschreibt einen (nahezu) baugleichen Kamin und besagt, dass ein ein offener Betrieb zulässig ist (Bauart 2). Mit dieser Information kann der BSF womöglich eine Klassifizierung zu meinen Gunsten vornehmen und den gelegentlichen Betrieb des Kamins zukünftig genehmigen, anstatt weiterhin die Stilllegung zu fordern.

@Schloti/Schorni: Meine Beiträge in anderen Foren mögen sich aufgrund des Recherchestandes von der Ausgangssitustion her unterscheiden, sie beschreiben aber (hoffentlich) die gleiche Symptomatik: [u:ld3h5a7n]Ein "vermeintlich" offen verwendbarer Kamin/Ofen ohne entsprechende Kennzeichnung soll für die gelegentliche Nutzung weiterhin rechtssicher verwendbar bleiben. [/u:ld3h5a7n]

Und nochmal für alle: Es geht dabei nicht ums (zu-)Heizen und und damit auch nicht um Effizienz. Es geht um den gelegentlichen (5-10x im Jahr) Betrieb aus Lust am Feuer, für die Atmosphäre, für die Stimmung. Der Kamin steht in einem Kaminzimmer, in einem sehr alten Haus ... und er passt dort gut hinein. Es macht eben Spaß, gelegentlich im Schein eines gemütlich knisternden Feuers in tiefen Polstermöbeln zu sitzen und gemeinsam... nen Brandy zu trinken :-)

Ich halte euch allerorts auf dem Laufenden, mfG, El Kamino

 
Posted : 17/07/2017 11:51 pm
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Hallo,

hätte gerne gewusst, wie die Geschichte mit dem alten Franklin Ofen weiterging? Mein Interesse rührt daher, das ich mit Baugleichem Kamin zur Zeit ähnliche Probleme habe und der Schornsteinfeger mit Stilllegung droht wenn nicht wenigstens eine Abgasreinigung installiert wird, aber er im gleichen Atemzug diese Bauart als geschlossenen Kamin bezeichnet. Leider habe auch ich keine Betriebsanleitung für diesen Kamin, die eine Einordnung deutlich macht. Würde mich über eine weiterhelfende Antwort freuen, Danke mit freundl. Gruß 🙂

 
Posted : 26/10/2020 3:54 pm
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Nochmals ALLE Fränklin Kaminöfen sind Öfen der Bauart 2. offene Kamine und fallen nicht unter die Austauschpflicht und Außerbetriebnahme nach § 26 Absatz 3, Satz 3 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. Das erzählen Sie mal deutlich Ihren Schornsteinfeger.Verlangen Sie auch die Einsicht in das Abnahmeprotokoll vom Datum der Abnahme durch den Schornsteinfeger.

Mfg Dieter Klaucke

 
Posted : 02/11/2020 7:55 am
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Danke für die Antwort!

Bleibt mir nur nur noch zu hoffen irgendwoher eine Bedienungsanleitung für einen alten Franklinkamin als PDF zu bekommen wo ich dergleichen dem Bezirksschornsteinfeger ''beweisen'' kann, der ja behauptet dieser Kamin wäre als geschlossener Kamin eingetragen. Da ich nur ''Mieter'' dieser Wohnung bin, müsste ich mich der mithilfe des Eigentümers versichern dessen Interesse leider aus Gründe die mir nicht bekannt sind, nur mäßig ist diese Geschichte aufzuklären...

MfG

Klaus Fischer

 
Posted : 12/11/2020 11:51 am
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Guten Tag Herr Fischer

Ihr Schornsteinfeger benötigt DRINGEND eine Fortbildungsmaßnahme.

Fragen Sie mal nach beim Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger in Deutschland www.schornsteinfeger.de

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 12/11/2020 6:44 pm
(@schwarzmann)
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Frage doch mal WO beim Bezirksschornsteinfeger dieser Franklinofen als "geschlossene Feuerstätte" eingetragen ist. WO steht das verifiziert? Man braucht bloß ein bißchen fachli....äääähnee, es reicht eigentlich NORMALER Verstand.

Dass das nicht die schadstoff-ärmste Feuerstätte ist ist klar. Aber es ist auch JEDEM unzweifelhaft klar, dass diese Feuerstätte BESTIMMUNGSGEMÄSS offen betrieben werden KANN und auch DARF und auch WIRD. Das kann jeder Dödel selber feststellen, denn die Türen schließen eben NICHT selbsttätig und der ganze Klappscharniermechanismus ist extra so da dafür gemacht, dass die offen stehen. Auch hat der Franklin bei weitem keine so starken Umlenkungen innen drin - wieder ganz anders als ein normaler Kaminofen. Und das mit augenfälligste ist das riesen Rauchrohr in 180 oder gar 200?mm. Warum wohl kein 150er wie normale Kaminöfen oder 120er wie normale Kohleöfen? Na eben WEIL er OFFEN betrieben wird werden kann werden darf! Wie beim klassischen offenen Kamin, der hat auch 180 bis 200mm Rauchrohr. Denn sonst zieht das bei offenem Betrieb mit der vielen Nebenluft nämlich gar nicht ab!

 
Posted : 13/11/2020 4:10 pm
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Moin, Moin

Wollte mich vorerst Bedanken beim Sicheren Ofeneinkauf und dem Schwarzmann für die Antworten, bin allerdings durch fehlende Entscheidungsgewalt noch nicht zu einer endgültigen Lösung gekommen. Werde es aber hier Niederschreiben wenn sich was Ergeben hat.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Fischer

 
Posted : 23/11/2020 2:43 pm
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