Hallo zusammen, wie weit muß ein Keramikschornstein von einer nicht brennbaren Wand im Innenbereich entfernt stehen? Ich finde dazu keine Infos.
Bundesland Sachsen, schornstein niko uni.
Vielen Dank!
Na, ganz einfach: alles was NICHT brennbar ist kann ja NICHT brennen, also Abstand NULL. Daher ist das auch nirgends aufgeführt, da da nur Abstände zu BRENNBAREN Bauteilen geführt werden.
Was ist ein "Keramik-Schornstein"? Ein mehrschaliger Schornstein mit keramischem Innenrohr?
Ja, das genannte Modell ist einzügig. Mantelstein Dämmung 160er rohr in meinem Fall. Bin verwundert das überall auf den Abständen herum geritten wird aber nirgends klar steht nicht brennbar =null. Habe Anleitungen von verschiedenen Herstellern gelesen, manche schreiben 1 cm zu nicht brennbar. Aber in der sächsischen FeuerVo fand ich auch nichts dergleichen...
Da hat schwarzmann recht.
Solche Sachen stehen meistens in den Landesbauordnungen der Bundesländer. Und fragen Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger.
Mindestabstände von Sachen die heiß werden wie Öfen, Ofenrohre oder Schornsteine müssen auch nur Mindestabstände zu brennbaren Materialien einhalten, wie Holz, Holzzwerkstoffe.
MfG Dieter Klaucke
Vielen Dank!
Noch eine weitere Frage. Es gibt verschiedene Angaben darüber, wann ein Keramikschornstein mit einer bewehrung in den Eckzellen verstärkt werden muss. Meist geht es dabei um die Höhe "über Dach." Wie ist das genau definiert. Ist das der Freistand über der Dachebene? Also zu allen vier Seiten frei stehend? Bei mir wären es zu 3 Seiten frei stehend auf 270 cm, dann 100 vollkommen frei stehend.
Hintergrund: der schornstein steht in einem eingeschossigen Flachbau, wird dort herausgeführt vorbei an zweigeschossigen Gebäudeteil daneben
wird dort herausgeführt vorbei an zweigeschossigen Gebäudeteil daneben
wie weit ist der Schornstein entfernt? <15m, damit mind. 1 m höher wie das oberste Fenster. Werbung entfernt
Es geht um die AUSSTEIFUNG der freien Höhe über Dach aus Stabilitätsgründen - NICHT um den Mündunsg-Abstand nach BImSchV
Genau. Wie und wo ist das festgelegt? Schorni sagt Händler Fragen, Händler ist sich nicht sicher.
Ich steife ihn jetzt definitiv aus (plus Verschraubung über Winkel mit Wand, evtl plus Verklebung mit Wand? ) , habe aber Sorgen das er nicht abgenommen wird.
uuuufzzz, ich meine das steht in einer DIN ziemlich weit hinten, booaaaah da muss ich erstmal danach graben....
Danke, grabe auch selber, suche aber offenbar nach falschem Stichwort...
Fand jetzt die DIN V 18160-1, unter 13.
Wenn ich das richtig sehe müsste ja eine mit der Wand verschraubte abstützung ausreichen. Plus versteifung.