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Abstand des Kaminofens zu Fachwerk

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Guten Morgen,

In der Foren-Suche wurde ich leider nicht fündig, deshalb meine Frage.

Nachfolgendem Link kann der bisherige Standort meines Kaminofens entnommen werden (schematische Zeichnung). Wie der Zeichnung zu entnehmen ist war bisher ein Holzbalken ca. 10cm hinter meinem Ofen. Meinen bisherigen Recherchen zufolge müsste ich hier aber einen deutlich größeren Abstand einhalten. Wie groß müsste der Abstand hierzu sein? Ich würde den Ofen eigentlich gerne wieder in diesem Eck platzieren, wenn ich einen deutlich größeren abgestanden einhalten müsste wäre dies jedoch kaum möglich/ kaum ansehnlich. Obliegt es dem Schornsteinfeger hier zu entscheiden was der notwendige Abstand ist?

Freundliche Grüße

 
Veröffentlicht : 09/11/2021 7:12 am
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https://ibb.co/Cwx5K1B

Hier natürlich noch der link

 
Veröffentlicht : 09/11/2021 7:12 am
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.

 
Veröffentlicht : 09/11/2021 7:17 am
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Das Thema erforderlicher Min. Abstände von Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA und Ofenrohre zu brennbaren Materialien habe ich hier im Forum schon ausführlich und fundiert erklärt

Nochmals

Öfen und andere ERFA benötigen einen min. Abstand zu brennbaren Materialien. Holz ist brennbar. Diese erforderlichen min. Abstände stehen oft auf den Typenschildern der ERFA oder in der Betriebs-und Aufstellanleitung.

Falls nicht beim Hersteller nachfragen. Falls es den Hersteller nicht mehr gibt kann der Schornsteinfeger denn in den Landesbauordnungen festgelegten Abstände verlangen. Aber grundsätzlich legt nicht der Schornsteinfeger die Abstände fest.

Auch Ofenrohre benötigen einen Min. Abstand zu brennbaren Materialien.

Steht auch auf der Verpackung der Ofenrohre.

Faustregel –min.375 mm bei Ofenrohraußendurchmessser von 120 mm . Bei Durchmesser von 150 mm muß der min. Abstand 450 mm betragen.

Können diese erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden, darf die ERFA nicht betrieben werden. Abnahme dann vom Schornsteinfeger nicht möglich.

Betreiben Sie trotzdem die ERFA OHNE die erforderlichen min. Abstände ein zuhalten, handeln Sie grob fahrlässig und im Falle eines Brands der durch die ERFA ausgelöst wird, verlieren Sie den Versicherungsschutz einer Gebäude- und Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 09/11/2021 9:21 am
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