Aachener Festbrennstoffverordnung
Am 9. Oktober 2010 ist in Aachen die Festbrennstoffverordnung in Kraft getreten. Sie betrifft sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen), die mit festen Brennstoffen (z.B. Holz oder Kohle) betrieben werden, und gilt im ganzen Stadtgebiet. Das Ziel war und ist, den Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid und Feinstaub zu reduzieren und so die Luftqualität in der Stadt zu verbessern.
Öfen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb waren, gelten als Bestandsanlagen. Wenn diese die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht einhielten, mussten sie bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet, gegen neue Öfen ausgetauscht oder spätestens am 31. Dezember 2014 stillgelegt werden. Für die Bewertung ist der jeweilige Bezirksschornsteinfeger zuständig.
Neue Anlagen unterliegen anderen Grenzwerten. Auch wenn diese Grenzwerte inzwischen bundesweit gelten (siehe Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV)), sollte beim Kauf von Öfen auf deren Einhaltung geachtet werden.
Kopie von der Internetseite der Stadt Aachen
Die Stadt Aachen hat bereits im Jahre 2010 die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.VORGEZOGEN, die ERST am 01.Janaur 2015 bundesweit in Kraft trat.
Heute gilt diese Verordnung nicht mehr. Noch immer ( Dezember 2020 ) wird in den technischen Daten von Kaminöfen diese Aachener Norm erwähnt. Hersteller und Händler die das Heute . 6 Jahre nach Inkrafttretung der 2. Stufe Bundesweit noch machen, haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Leider kein Einzelfall.
MfG Dieter Klaucke