Hallo,
heute stand ein recht unerfreulicher Artikel in unserer lokalen Ausgabe:
Als bislang erste Stadt in Nordrhein-Westfalen wird die Stadt Aachen eine Festbrennstoffverordnung einführen, die den Ausstoß von Schadstoffen von geschlossenen Heizöfen reglementiert. Am Dienstag, den 26. Januar 2010, hat der Klima- und Umweltausschuss die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, eine Richtlinie auf den Weg zu bringen, die für Kleinfeuerungsanlagen Grenzwerte vorschreibt, die nicht überschritten werden dürfen.
Gemäß dieser kommunalen Verordnung dürfen Einzelraumfeuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung zwischen 4 und 15 kW, die mit Holz, Rinde, Hackschnitzel, Sägemehl, Presslinge, Holzpellets, Stein-, Braun- oder Grillkohle sowie Brenntorf betrieben werden, künftig nicht mehr als 0,04 g Staub pro Kubikmeter und 1,25 g CO pro Kubikmeter emittieren. Für Altanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung errichtet und in Betrieb genommen wurden, gelten Grenzwerte von 0,075 g Staub pro Kubikmeter oder 2 g CO pro Kubikmeter. Sie müssen bis zum 31. Dezember 2014 mit entsprechenden Filteranlagen nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Durch die neue Verordnung wird eine Reduzierung der mittleren Feinstaubbelastung von 32 µg pro Kubikmeter um 1-3 µg erwartet. Dadurch könnte die Zahl der Kurzzeitüberschreitungen von derzeit 48 an der Messstation Wilhelmstraße mittelfristig um 6 bis 18 Überschreitungstage zurückgehen. Nur 35 Überschreitungen sind beim Feinstaub (PM10) pro Jahr gesetzlich erlaubt. Die Stadt Aachen hat in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln einen Luftreinhalteplan aufstellen müssen, um diese Zahl zu reduzieren.
Wir besitzen seit ca. einem Jaher einen Atos von der Firma, über die nicht gesprochen werden soll. 😉
Dieser erfüllt eigentlich alle bekannten Normen incl. der DIN+. Was wird sich unter reelen Bedingungen bei einer solchen Messung ergeben? Werden wir bald nachrüsten müssen?
lg
Dany
Gibt es denn überhaupt schon Messeinrichtungen für Kaminöfen? Hängt doch stark vom aktuellen Brenngeschehen ab. Eigentlich müßte dann doch eine Langzeitmessung durchgeführt werden!?
Wenn der Ofen unter 75 Milligramm Feinstaub hat, dann hast Du Bestandschutz ab 2014 müssen alle Öfen die neu aufgebaut werden unter 40 Milligram liegen.
Öfen auf deren Typenschild vor 1975 steht Nachrüsten eines Filters an oder Außerbetriebnahme ab 2014
ab 1.1.1975 bis 31.12.1984 steht Nachrüsten eines Filters an oder Außerbetriebnahme ab 2017
ab 1.1.1985 bis 31.12.1994 steht Nachrüsten eines Filters an oder Außerbetriebnahme ab 2020
ab 1.1.1995 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung steht Nachrüsten eines Filters an oder Außerbetriebnahme ab 2024
Der Bezirkskaminkehrer wird ca. 2 Jahre vorher bei der Feuerschau jeden Ofen überprüfen und die Kunden beraten was geschehen muss.