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Öfen und deren außerbetriebnahme nach § 26 BImSchV.

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Dritte Stufe der Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen ERFA für feste Brennstoffe nach § 26 der BImSchV,

Diese Hinweise gelten nur für Deutschland.

Bis zum 31.Dezember 2020 müssen Kaminöfen, Kamineinsätze und Kachelöfen mit einem Kachelofeneinsatz außer Betrieb genommen werden, die mehr als 0,15 Gramm/ m³ Feinstaub und mehr als 4 Gramm/m3 CO emittieren, und in der Zeit vom 1. Januar 1985 und 31.Dezember 1994 Typgeprüft wurden. NOCHMALS. Nicht das Datum des Einbaus bei Ihnen ist entscheidend oder wann diese ERFA gebaut wurde, sondern wann sie vom Hersteller Typgeprüft wurde. Oder nachgerüstet werden mit einem Feinstaubpartikelfilter.

Hier handelt es sich also um Geräte die bis 35 Jahre alt sind. Da kann man eigentlich von einer Nachrüstung mit einem Feinstaubpartikelfilter abraten.

Bereits jetzt im August 2020 werden diese alten ERFA bei ebay.de und ebay.kleinanzeigen.de als gebrauchte Öfen angeboten.. Da heißt es oft im Angebotstext, kann noch bis Dezember 2020 betrieben werden. Diese Aussage ist so falsch. Diese ERFA kann nur beim jetzigen Besitzer am jetzigen Standort bis zum 31.Dezember 2020 betrieben werden. Darf aber nicht mehr neu bei Ihnen angeschlossen werden. Hier versuchen also wieder einmal viele Verkäufer Sie zu betrügen bzw. kennen sich juristisch nicht aus und somit ist bereits durch solch einen Angebotstext der Sachmangel nach § 434 und 437 BGB entstanden.

Solche ERFA erfüllen auch nicht die Norm 15a B-VG von Österreich und auch nicht die Schweizer Luftreinhalteverordnung.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 01/08/2020 6:06 am
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