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Ärgern beim OfenVerkauf über ebay-kleinanzeigen

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Themenstarter
 

Guten Tag,

ich habe ein kleines Problem und hoffe mir kann hier wer helfen.

Ich habe Anfang der Woche im Auftrag meiner Schwiegermutter einen Holzofen verkauft. Dieser wurde die letzten 3 Jahre nicht genutzt und stand nur rum.

Der Verkäufer hat sich den Ofen und das Typenschild angeguckt und hat gesagt er nimmt den Ofen.

Allerdings stand er heute vor der Tür meiner Schwiegermutter und drohte mit einem Anwalt, da wir ihn angeblich belogen hätten.

Er dürfe den Ofen bei sich nicht aufstellen, da er irgendwelche Grenzwerte übersteigt und sein Schornsteinfeger meinte, der Verkäufer (also wir) hätte das wissen müssen und ihm sagen müssen.

Ich selbst bin absoluter Laie auf dem Gebiet, habe gerade versucht mich etwas in das Thema einzulesen, aber steige da nicht so ganz durch.

Laut Typenschild ist der Ofen Baujahr 2012 und dürfte dann doch noch genutzt werden, oder sehe ich das etwas falsch?

Ich würde nur ungern direkt einen Anwalt einschalten (kostet viel Nerven und Geld), vielleicht kann mir ja wer helfen.

Anbei das Typenschild und auch die Infos, die ich bei ebayKleinanzeigen geschrieben habe.

Vielen Dank und lg

 
Veröffentlicht : 12/01/2022 7:13 pm
(@schloti)
Beiträge: 804
Prominent Member
 

Der erfüllt nur die Anforderungen der Stufe 1 der 1. BImSchV und nicht die für Neuaufstellung vorgeschriebenen Anforderungen der Stufe 2 .

https://cert.hki-online.de/geraete/anzeigen?id=8185

Bei deiner Schwiegermutter hätte er Bestandschutz.

Da das inzwischen ( seit 2010) ichweißnichtwieoft in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet herumgegangen ist ein sich berufen auf nicht wissen / Unkenntnis schwer glaubwürdig zu vermitteln. Ich würde den Verkauf rückgängig machen und ruhe.

 
Veröffentlicht : 12/01/2022 7:18 pm
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Beiträge: 3
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Themenstarter
 

Ah ok, vielen Dank so langsam versteh ich das Thema etwas besser, danke für den Link.

Ok, ja ich hab da mal was gehört, allerdings hab ich mich nie mit der Thematik ernsthaft beschäftigt.

Wenn ich nen gebrauchten Laptop kaufe, erkläre ich dem Käufer ja auch nicht was er damit alles spielen kann und was nicht, sondern geh davon aus, dass er weiß was er braucht/ will.

Aber vermutlich wird es das Beste sein einfach den Kauf Rückgängig zu machen. Da meine Schwiegermutter umgezogen ist kann der Ofen, dann auch direkt entsorgt werden.

Vielen Dank für die Info

 
Veröffentlicht : 12/01/2022 7:24 pm
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Beiträge: 1105
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Ihnen ist genau das passiert wovor ich schon seit Jahren warne auch hier im Forum

Der Ofen erfüllt NICHT die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. und darf in Deutschland nicht mehr zum Heizen genutzt werden. Keine Abnahme durch Schornsteinfeger mehr möglich. Das ist ein Sachmangel nach § 434 und 437 BGB auf den Sie deutlich im Angebotstext hinweisen müssen. Das können Sie auch nachlesen im Rechtsportal von ebay.de

Sie haben zwar das Typenschild vom Ofen eingestellt woraus als Sachkundiger Bürger klar zu erkennen ist das der Ofen nicht die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt Aber ob das ein Laie erkennt ist fraglich. Der Grenzwert für CO und Feinstaub ist zu hoch.

Der Käufer hat recht und kann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Außerdem ist Ihr Sachmängel/Gewährleistungsausschluß nicht rechtskonform. Auch das Thema Sachmängelhaftung habe ich hier im Forum schon ausführlich und fundiert erklärt

Also machen Sie folgendes. Entschuldigen Sie sich beim Käufer und nehmen den Sie den Ofen zurück.

UND für zukünftige Anzeigen bei ebay-kleinanzeigen.de verwenden Sie einen rechtskonformen Sachmängelausschluß.und verschweigen Sie NIEMALS eien Sacmangel.

Denn selbst wenn Sie rechtskonform die Sachmängelhaftung ausgeschlossen haben, und einen Sachmangel verschweigen. hat der Käufer eine 2 jährige Sachmängelhaftung. Alles so im BGB und der Rechtsprechung dazu gereglt

UND lesen Sie unbedingt meine Hinweise zum Thema hier im forum.

Der Ofen erfüllt auch seit dem 01. Januar 2015 NICHT mehr die Norm 15a B-VG von Österreich. Wirkungsgrad muss jetzt 80% sein.

Auch dei Dänische Kaminofenverordnung erfüllt der Ofen nicht.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 12/01/2022 9:34 pm
(@)
Beiträge: 3
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Themenstarter
 

Vielen Dank, das hilft mir weiter. Auch wenn ich das Gesetz dennoch etwas schwammig finde. Lässt für mich generell Platz für Ärger und Stress, aber naja...

Ich bin ja selbst Laie auf dem Gebiet komisch, dass da von mir Fachwissen erwartet wird.

Aber dann werde ich den Ofen wohl zurück nehmen bzw. dann entsorgen.

Vieleb Dank

 
Veröffentlicht : 13/01/2022 5:39 am
(@)
Beiträge: 1105
Noble Member
 

Jedes Jahr werden tausende gebrauchte Einzelraumfeuerungsanalgen ERFA wie Kaminöfen, Kachelöfen. Kamineinsätze, Kachelöfeneinsätze und Küchenherde nur bei ebay.de und immer mehr bei ebay.kleinanzeigen.de angeboten.

Jedoch ca. 80% dieser gebrauchten ERFA erfüllen nicht die heutige Norm der 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. von Deutschland und nicht die Norm 15a B-VG von Österreich und nicht die Schweizer Luftreinhalteverordnung.

Das ist ja OFT der Grund warum sie zum Verkauf angeboten werden.

Leider weißt kaum ein Verkäufer in seinem Angebotstext darauf hin. Dazu ist er aber gesetzlich verpflichtet. Weil das ist ein erheblicher Sachmangel nach § 434 und 437BGB Bürgerlichen Gesetzbuch. Und auf JEDEN Sachmangel muß man in einem Angebottext hinweisen. Das wissen die Mehrheit der Verkäufer nicht, weil es sich um juristische Laien handelt.

Aber wie sagt ein altes deutsches Sprichwort von Juristen.

Unkenntnis schützt nicht vor Strafe.

Da ca.95% der Verkäufer überhaupt nicht oder nicht rechtskonform die Sachmängelhaftung ausschließen, was sie als private Verkäufer könnten, geben die meisten Verkäufer unbewußt eine 2 jährige Sachmängelhaftung.

ABER selbst wenn ein Verkäufer richtig, rechtskonform die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat aber verschweigt das der z.B. Kaminofen nicht mehr in Deutschland installiert werden darf weil er nicht die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt

Haben Sie JETZT als Käufer eine 2 jährige Sachmängelhaftung. Weil das Verschweigen eines Sachmangel führt zum Ausschluß des Sachmängelausschluß.

Das ist alles so im BGB und der Rechtsprechung dazu geregelt

Und das haben immer und immer wieder die Verbraucherverbände und Wirtschaftsmagazine im Radio und TV oder die Stiftung Warentest in der Zeitschrift Test veröffentlicht. Und steht auch im Rechtsportal von ebay.de

NUR das liest kaum einer. Und es gibt sogar Verkäufer von gebrauchten ERFA die behaupten dreist das der Ofen noch zum Heizen genutzt werden kann z.B. in Deutschland, obwohl der Ofen NICHT die 2. Stufe der BImSchV. erfüllt

Da werden jede Menge FALSCHBEHAUPTUNGEN verbreitet.

Das ist dann auch die arglistige Täuschung nach § 123 BGB und die vorsätzliche. Sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB.

Also wie im hier geschilderten Fall wo der Mann den Ofen seiner Schwiegermutter über ebay-kleinanzeigen.de verkauft hat gilt eindeutig folgendes:

Er muss dem Käufer den Kaufpreis erstatten und den Ofen zurücknehmen und der Käufer hat sogar den Anspruch auf Erstattung der Kosten der Abholung des Ofens.

Aus dem Typenschild ergeht eindeutig das der Ofen nicht die 2. Stufe der BImSchV. erfüll, sondern NUR die 1. Stufe. Und die galt vom 22. März 2010 bis zum 31.Dezember 2014

Und für alle Schweizer und Österreicher die dieses Forum lesen.

Auf vielen Typenschildern von Öfen steht

15a V-VG für Österreich. Das gilt aber nur für die Norm von Österreich die am Tag der Typprüfung galt

Da Österreich am 1. Januar 2015 die Norm 15a B-VG verschärft hat kann es sein das der Ofen HEUTE nicht mehr die Norm von Österreich erfüllt. So verlangt Österreich seit Januar 2015 einen Mindestwirkungsgrad für Kaminöfen nach EN 13240 als Zeitbrandfeuerstätte für Holz von 80% Die Deutsche BImSchV. NUR 73 %

Vergewissern Sie sich also als Österreicher oder Einwohner von Österreich SEHR genau vor dem Kauf einer gebrauchten ERFA in Deutschland z.B. über ebay-kleinanzeigen.de das der gebrauchte z.B. Kaminofen tatsächlich die heutige Norm von Österreich erfüllt.

Hinweis für die Schweiz

In der Schweiz galt bis zum 31. Dezember 2014 die VKF –Zulassung Das heißt: Verband Kantonaler Feuerversicherung. Das war keine eigene Norm für ERFA.

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es keine VKF- Zulassung mehr in der Schweiz. Die Schweiz hat alle Normen der EU für ERFA übernommen.

Wenn auf dem Typenschild eines Kaminofen steht VKF heißt das NICHT das dieser Kaminofen die Schweizer Luftreinhalteverordnung in der Fassung von 2008 erfüllt.

Wenn auf dem Typenschild einer ERFA noch die alten DIN- Normen steht wie z.B. 18890 oder 18991 dann wurde diese ERFA VOR dem 1. Juli 2005 Typgeprüft. Denn seit dem 1. Juli 2005 gelten in der EU und der Schweiz seit 2015 die neuen EN Normen wie EN 13240

FAZIT für Verkäufer einer ERFA. Erst sehr gut informieren ob Ihre gebrauchte ERFA die heutige Norm erfüllt. Damit vermeiden Sie einen Rechtsstreit mit dem Käufer.

Und als Käufer kann ich nur zur ABSOLUTEN VORSICHT raten. Sonst fallen Sie rein beim Kauf gebrauchter ERFA.

ABER als Käufer muß Ihnen bewußt sein das es Verkäufer gibt die vorhaben Sie vorsätzlich zu betrügen und es wird mit allen Tricks gearbeitet die ich hier im Forum schon fundiert erklärt habe.

Und auch nochmals Auch original antike ERFA müssen die heutigen Normen von Deutschland. Österreich und der Schweiz erfüllen, wenn sie JETZT neu am Schornstein angeschlossen werden. Und das muß nachgewiesen werden durch ein Prüfgutachten eines Feuerstättenprüfinstitut.

Und bedenken Sie. Das Internet ist voll mit FALSCHEN Behauptungen.

Meine Informationen die ich hier in diesem Forum veröffentliche beruhren auf SEHR guten fundierten Wissen zur BImSchV. und zum Thema Ofen.

Ich bilde mich ständig fort zu diesen Thema und recheriere sehr intensiv und ausführlich.

Uns sollten Sie bei meinen Informationen einen Fehler finden, bitte ich Sie diesen mir mitzuteilen

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 16/01/2022 8:29 am
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