Hallo zusammen,
ich bin ziemlich neu hier und habe leider auch gleich schon mein erstes Anliegen.
Ich wohne in einem Reihenendhaus und habe seit drei Jahren einen Kamin.
Meine Nachbarin, welche VIER Eingänge weiter wohnt, hat mich letztens total böse angemacht, da mein Kamin in ihr Schlafzimmer, welches im ersten Stock ist, hinein riechen würde. Das ganze soll so extrem sein, dass sie das Fenster oftmals gar nicht öffnen kann.
Nun meine Frage: Wie soll ich mich verhalten???
Eckdaten: Der Schornstein ist nachträglich, also auf Putz, angesetzt. (von einer Fachfirma)
Der Schornsteinfeger hat das alles für gut befunden und kommt einmal im Jahr zum säubern.
Mein Holz ist Mischholz und hatte eine Restfeuchtigkeit von Max. 20 %.
Das Schlafzimmerfenster der Dame ist ca. 20 m entfernt.
Ich weiss leider nicht mehr weiter und habe Angst, dass sie mich verklagt und der Richter dann sagt: Aus mit dem Kamin!!!
Habt ihr vielleicht Tipps oder gar tolle Anregungen für mich?????
Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus.
moin benz,
seid ihr die einzigen, die einen ofen
brennen in eurer gegend??
willi
irgendwie musst du ja heizen, und wenn der kamin zugelassen ist, kann sie dir ja gar nichts haben, ausser du verbrennst evt alte autoreifen 😉
offener Kamin oder Kaminofen?
Hallo nochmal.....
ich bin in der Gegend nicht der Einzige. Im Umkreis von 500m befinden sich ca. 10 Schornsteine.
Ich bin jedoch am nahesten dran!!!!!!
Mein Kamin ist ein eingebauter Kaminofen und natürlich verbrenne ich keine Autoreifen, sondern lediglich gut getrocknetes Mischholz.
Ich freue mich schon auf weitere bzw. erweiterte Beiträge......
MfG Benz 356
ist die Tür selbstschließend? Was meinst Du mit "eingebaut"?
Gruß
hallo Benz,
mit Deiner Erklärung sind wir noch kein Stück weiter!
Die Erklärung "eingebauter Kaminofen" gibt es nicht, ich kann mir aber vorstellen, dass Du einen Heizkamin meinst
http://images.google.com/images?q=heizkamin&rls=com.microsoft:de:IE-SearchBox&oe=UTF-8&sourceid=ie7&rlz=1I7GTKR_de&cr=04l5260r&um=1&ie=UTF-8&ei=0dH-SoyYCtDRlAfA5fyLCw&sa=X&oi=image_result_group&ct=title&resnum=4&ved=0CCoQsAQwAw
Das ist ein Kamineinsatz, der indviduell verkleidet wird.
So weit ich informiert bin kann jeder Nachbar erwirken, daß der Kamin abgestellt wird. Offener Kamin sowieso. Geschlossener Kamin kann dann noch an wenigen Zeiten die Woche genutzt werden. Alles andere läuft auf Rechtsstreit hinaus. Dazu gibt es Gerichtsurteile.
io
moin benz,
was nrwskat schreibt, ist in wenigen worten
richtig geschrieben. Man muss davon ausgehen,
was ortsüblich ist. Hier im Schwarzwald, wo praktisch
in jedem haus ein holzofen gebrannt wird, würde eine
beschwerde/klage sicher zu gunsten des ofenbesitzers ausgehen.
Irgendwo habe ich von einem fall gelesen, wo dem ofen betreiber
eine limitierung des betriebes auferlegt wurde. Nun ists ja so,
dass so ein ofen auch zur verbesserung der energiebilanz eines
hauses (Energiepass) beiträgt und ich weiss nicht wie heute in einem
solchen fall entschieden würde.
vielleicht das sachliche gespräch mit dem nachbarn suchen und
eine für alle verträgliche lösung suchen.
grüssle
willi
Hallo nochmal......
es handelt sich bei mir tatsächlich um einen Heizeinsatz, welcher umbaut wurde.
Jetzt nochmal zu Nrwskat1:
Also wenn ich ehrlich bin, dann kann ich mir das eigentlich gar nicht so richtig vorstellen, dass irgend ein Nachbar mir verbieten kann, meinen Kamin zu nutzen.Das wäre ja echt ein Ding. Da gibt man mehrere 1000,-Euro aus und dann wird einem das Heizen verboten??????
Wo kann man denn so etwas nachlesen??????
Vielen Dank an alle SCHREIBER.
Hallo zusammen,
ich habe einen Kamineinsatz und heize jeden Tag damit.
Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass einem das Heizen mit Kamin verboten wird, obwohl man meherere tausend Euro investiert hat und sich eigentlich nur dran erfreuen möchte!!???????!!!
Kann man denn solch komische Gerichtsurteile auch irgendwo nachlesen????
Würde mich auf weitere zahlreiche Antworten freuen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Vielen Dank an alle Schreiber!!!!!!!!!!!!!
aber sicher doch, Google hilft:
Offene Kamine nicht regelmäßig benutzen
Offene Kamine dürfen nach der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung nur gelegentlich betrieben werden. Es ist also untersagt, einen solchen Kamin regelmäßig und überwiegend zur Wohnraumbeheizung einzusetzen. Diese Bestimmung ist in die Verordnung aufgenommen worden, weil offene Kamine als Heizung nicht dem Stand der Technik entsprechen. In einem oft zitierten Gerichtsurteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz für einen einzelnen offenen Kamin festgelegt, dass dieser an nicht mehr als an acht Tagen je Monat für jeweils fünf Stunden betrieben werden dürfe (Az.: 7A 12014/92). Diese Anordnung könne jedoch keinesfalls bundesweit als genereller Maßstab angesehen werden. Der Umfang der Betriebseinschränkungen hänge vielmehr von den örtlichen Behörden und den Umständen des Einzelfalles ab.
gäähn...Bauart 1 = selbschließende Tür = du darfst so oft brennen, wie Du magst
Bauart 2 mit nicht selbstschließender Tür= Spaßfeuer= reglementiert...
Was für eine Bauart ist es?
Hallo Ofenbude.....
sorry, aber Deine Frage habe ich echt vergessen:
Also es ist K E I N E selbstschließende Tür.
Was ist jetzt los????
Hat das nun Konsequenzen????
Ist doch egal ob selbst oder nicht.....das ändert doch nichts am Geruch.
Kann ich meine Tür zur Not vielleicht sogar umrüsten auf selbstschließend????
Schönen Gruß an Dich Ofenbude....freue mich schon jetzt auf Deine Antwort.
Benz 356