Nicht immer hören oder rauslesen was man hören oder lesen WILL oder was einem grad so passt!
Denn die neuen Ableitbedingungen gelten nur für Neubauten und Gebäude im Bestand, bei denen sie sich problemlos umsetzen lassen.
Die SIND in aller Regel auch problemlos umsetzbar solange das technisch machbar ist. Optik oder Kosten sind hierbei IRRELEVANT! Also muss eine (technische) "Nicht-Umsetzbarkeit" erstmal nachgewiesen werden!
Man erkennt aber schon an der Formulierung dass das verlinkte geschriebener UNSINN ist: WAS für andere Gebäude soll es denn real geben außer "Neubauten und Gebäude im Bestand"?? Allenfalls "geplante", aber auch für DIE und alle anderen GELTEN die neuen Ableitbedingungen. Denn diese machen sich NICHT am Gebäude fest sondern an der Errichtung einer Abgasanlage.
Warum um alles in der Welt nimmt der Schornsteinfeger das dann ab? Und warum gibt es die Ausnahme regeln?
@Fensterbau
In welchem Bundesland steht das Haus?
BaWü
Was sagen eigentlich diese Paragrafen aus
Überprüfung nach §14 Absatz 1 1. BimSchV
Überprüfung nach §14 Absatz 2 1.BimSchV
Hallo
Ich wollte jetzt nicht extra einen neuen Thread eröffnen, deshalb hoffe ich das es okay hier weiterzumachen...
Unser Nachbar gerade sein altes Haus was er gekauft hat um.
Und zwar hat er diesen Edelstahl Bausatz gekauft und draußen an die Hauswand geschraubt, da ich den Abstand komisch fand hab ich mit einem Laser mal gemessen und es sind 12,98m bis zu unserer Hauswand /Fenster.
Jetzt steig ich im Internet nicht ganz durch.
Wie wird der radius gemessen gerade so wie ich das tat oder von Fensteroberkante bis zur Schornsteinmündung schräg?
Im Netz ist es überall gerade zu sehen.
Haus steht in Brandenburg.
Könnt ihr mir vielleicht helfen? In den vorherigen Beiträgen steht ja immer 15m aber wie gemessen?
Vielen Dank für die Mühe
Wie genau halten es die Schornsteinfeger mit den neuesten Ableitbedingungen?