Nein, die Feuerstätte hat keinen Bestandsschutz. Da du eine neue Feuerstätte errichtet hast gelten die aktuellen Ableitbedingungen. D. h. Die Mändung des Schornsteines muss im Radius von 15m jedes Fenster/ Öffnung zu Gebäuden um 1m überragen. Von den ganz neuen Vorgaben bez, der Lage des Schornsteines ( Firstnähe oder Höhe über First nach VDI) bist du allerdings befreit.
Wen hier der Kollege entgegen den gesetzlichen Vorschriften die Feuerstätte abgenommen hat, kann bei Beschwerden bei der Behörde trotzdem der Ofen stillgelegt werden. Auch kann er Probleme bekommen.
Die Frage ist oft ihr ihr ihn VOR dem Kauf / Errichtung gefragt habt. Wenn ja, haftet er zusätzlich für die Kosten die Euch entstehen.
Ursache für Rachbeschwerden ist meiner Erfahrung nach allerdings auch meist eine falsche Bedienung der Feuerstätte.
Wenn der 15m Abstand gegeben ist, seid ihr beide ( Du und Kollege) auf der sicheren Seite.
Wie heizt du an? Stell mal ein Bild rein wie du das machst. ( Vor dem Streichholz) und von deinem Brennholz, am Besten mit Maßstab/ Zollstock
Du bist ja vom Schornsteinfeger über die schadstoffarme Holzfeuerung gemäß BImSchV unterwiesen und belehrt worden samt Haolzfeuchtemessung mit Bescheinigung, somit kanns keinen"Rauch" mehr geben und daher auch keine Beschwerde. Auch erzeugt eine Gasheizung keinen Rauch oder Feinstaub.
Nein, die Feuerstätte hat keinen Bestandsschutz. Da du eine neue Feuerstätte errichtet hast gelten die aktuellen Ableitbedingungen. D. h. Die Mändung des Schornsteines muss im Radius von 15m jedes Fenster/ Öffnung zu Gebäuden um 1m überragen. Von den ganz neuen Vorgaben bez, der Lage des Schornsteines ( Firstnähe oder Höhe über First nach VDI) bist du allerdings befreit.
Wenn ich 1meter im Umkreis von 15meter überragen muss und das tu ich wie hoch muss ich dann über First sein? Schornstein an der Traufe
Nein, die Feuerstätte hat keinen Bestandsschutz. Da du eine neue Feuerstätte errichtet hast gelten die aktuellen Ableitbedingungen. D. h. Die Mändung des Schornsteines muss im Radius von 15m jedes Fenster/ Öffnung zu Gebäuden um 1m überragen. Von den ganz neuen Vorgaben bez, der Lage des Schornsteines ( Firstnähe oder Höhe über First nach VDI) bist du allerdings befreit.
Das heist ich kann den Schornstein an der Traufe errichten wenn ich die Umkreisregel einhalte?
Wenn ich 1meter im Umkreis von 15meter die Mündung überragen muss und das tu ich wie hoch muss ich dann mit der Mündung über First sein? Schornstein an der Traufe
Wie hoch muss die Mündung über first sein wenn ich im Umkreis von 15 Metern alle Öffnungen um 1 meter überrage?
Nochmal damit das endlich mal KLAR IST:
Neu errichtete Abgasanlagen müssen seit 1.1.22 die Ableitbedingungen einhalten FERTIG AUS BASTA!
@schwarzmann wieso nimmt mir dann mein Bezirksschornsteinfeger meinen Schornstein ab der an der Traufe ist und den First um 40cm überragt? Vor der Installation hat der Schornsteinfeger alles besichtigt und gesagt ja so könnt ihr das machen
Und im Umkreis von 15 Meter ist mein Schornstein weit über 1,5 meter über Fenster und öfnungen und der kaminofen hat 12 mg/m3 Feinstaub. Und so hat der schwarze Mann das auch abgenommen
Er macht etwas das er weder KANN noch DARF. Er HAT sich an die Gesetzmäßigkeiten zu halten!
In meinem Haus, welches in den 80er-Jahren errichtet wurde, habe ich an der Traufe der Längsseite (nicht Giebelwand) nach Absprache mit dem Bezirksschornsteinfeger einen Edelstahl-Schornstein errichtet. An der Giebelseite ist ein Schornstein nicht möglich. Der Bezirksschornsteinfeger hat alles abgenommen und bescheinigt.
Nun sind doch aber nach den neuen Ableitbedingungen für Schornsteine an der Traufe gar nicht mehr möglich? Ach ja, der Schornstein geht bis ca 40 cm über den First. Meine Frage: Hat der Bezirksschornsteinfeger den Schornstein richtig bescheinigt und abgenommen?
Antwort von ENERGIE-FACHBERATER
Wir gehen davon aus, dass der Bezirksschornsteinfeger hier keine Fehler gemacht hat. Denn die neuen Ableitbedingungen gelten nur für Neubauten und Gebäude im Bestand, bei denen sie sich problemlos umsetzen lassen. In allen anderen Fällen gelten die alten Bedingungen aus § 19 Abs. 2 der 1. BImSchV. Diese besagen Folgendes:
Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 1. Januar 2022 errichtet und in Betrieb genommen wurden und ab dem 1. Januar 2022 wesentlich geändert werden muss:
bei Dachneigungen bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter
bei Dachneigungen von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben;
Zudem ist sicherzustellen, dass der Schornstein mindestens 1 Meter höher ausfällt als die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen im Umkreis von 15 Metern
Nochmal auch für intellektuell unerreichbare Dumme: DAS gibt es SO NICHT! Das ist UNZULÄSSIG! Der bBSF ist unfähig seine Aufgaben zu erfüllen !!
Steht aber so in Paragraf 19