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Neuer Schornstein nur an "weniger als 20 Tagen im Jahr" nutzbar?

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Hallo,

ich habe mir kürzlich einen neuen Kaminofen inkl. doppelwandigem Schornstein selbst aufgestellt. Die Teile sind CE- bzw. DIN geprüft, besitzen alle Zertifikate und erfüllen die aktuellsten Vorschriften. Vor zwei Wochen war der Schornsteinfeger da und hat die Anlage abgenommen, das lief alles ohne Probleme. Es gab auch im Verlauf des Geprächs keine Hinweise auf irgendwelche Einschränkungen. Hinsichtlich der Anzahl an Kehrungen habe ich angegeben, den Ofen zusätzlich zu Gas-Zentralheizung und Wärmepumpe zum Zuheizen nutzen zu wollen.

Heute kam nun die Bescheinigung über die erfolgreiche Abnahme und gleichzeitig auch ein neuer Feuerstättenbescheid. Im Bescheid ist nun der neue Schornstein eingetragen mit folgendem Wortlaut: "Senkrechte Abgasanlage von Feuerstätte für feste Brennstoffe, nicht mehr als gelegentlich benutzt, (max. an 20 Tagen im Jahr). 1x Kehrung im Kalenderjahr"

Nun wüsste ich gerne, wie es zu dieser doch recht starken Einschränkungen gekommen sein kann (Bundesland ist Berlin). Ich kenne so etwas von offenen Kaminen, welche aktuelle Vorgaben nicht erfüllen und ohne Filteranlage bloß fürs Ambiente wenige Male im Jahr betrieben werden dürfen. Aber ein moderner Kaminofen/Schornstein, welcher zum Heizen angeschafft wurde? Selbst wenn er nur an kalten Tagen für einige Stunden läuft, ist die Heizperiode doch deutlich länger als 20 Tage.

Ich habe nicht viel im Netz dazu gefunden, kann mir aber vorstellen, dass bei einer Nutzung an mehr als 20 Tagen im Jahr der Kehrintervall erhöht werden müsste, also mind. 2x im Jahr bei bis zu 40 Tagen. Kann mir dies jemand bestätigen? Wird das heute so eingetragen?

Natürlich wäre der Schornsteinfeger gleich der nächste Ansprechpartner. Einen häufigeren Kehrintervall bzw. eine Nutzung an mehr als 20 Tagen würde ich aber erst beantragen, wenn ich den ersten Winter hinter mich gebracht und Erfahrungen gesammelt habe.

Aber auch dann wäre ich verwundert, dass so häufig gekehrt werden muss, scheinbar ja alle 20 Nutzungs-Tage (nicht etwa alle 20x24h=480h) und somit alle 3 Wochen. Wer lässt denn alle 3 Wochen den Schornsteinfeger kommen, weil von November bis Februar Abends der Kamin für ein paar Stunden mitläuft?

Danke und beste Grüße,

El Kamino

 
Veröffentlicht : 07/06/2022 11:54 pm
(@reifi)
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Vermutlich kommt die Einschränkung daher, weil nur gelegentliche Nutzung angegeben wurde. Daher auch nur eine Kehrung. Wird die Anzahl der Nutzungstage hoch gesetzt, gibt dafür aber mehr Kehrungen.

VG

Reifi

 
Veröffentlicht : 08/06/2022 7:22 am
(@)
Beiträge: 1105
Noble Member
 

In der KÜO Kehr- und Überprüfungsordnung ist das Fegen des Schornstein geregelt.

Wenn Sie Ihrem Schornsteinfeger gesagt haben das Sie NUR gelegendtlich den Kaminofen nutzen dann hat er die Fegung des Schornstein auch nach der KÜO auf einmal im Jahr festgelegt.

Das können Sie aber jederzeit ändern.

MfG Dieter Klaucke

 
Veröffentlicht : 10/06/2022 5:04 am
(@schloti)
Beiträge: 804
Prominent Member
 

Da hat der Kollege einen Fehler drin. Auslegung/ Kommentar zur KÜO ist bei nicht mehr als gelegentlich an nicht mehr als 30Tagen genutzt dann ist der nur 1x jährlich zu kehren. Bei mehr als gelegentlich ( wie bei dir anzunehmen ist) ist der 2x jährlich zu kehren.

Der Unterschied dürfte zwischen 30 und 45 Euro im Jahr liegen. Das ist für Anfahrt, Anmeldung , Arbeitsausführung, Büroaufwand so etwa der mittlere Preis und nicht überzogen.

 
Veröffentlicht : 12/06/2022 7:19 pm
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