§ 22 Zulassung von Ausnahmen
Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der §§ 3 bis 10, 19, 25 und 26 zulassen, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen und schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind.
Nach vdi 3781 muss die Mündung 40cm min über First und 3,8meter von der Dachfläche sein. Dann funktioniert Schornstein an Traufe. Stimmt das in etwa so?
Die alten Ableitbedingungen für die Errichtung eines Edelstahlschornsteins an der Traufe in einem älteren Gebäude, wie beispielsweise einem Baujahr 1987, sind wie folgt: Dachneigung bis einschließlich 20 Grad: Der Schornstein muss den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen oder Mindestens 1 Meter von der Dachfläche entfernt sein 12. Für Gebäude mit einer Dachneigung größer als 20 Grad gelten folgende Kriterien: Der Schornstein muss den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen oder Einen horizontalen Abstand von mindestens 2 Metern und 30 Zentimetern von der Dachfläche haben 12. Wichtig ist außerdem, dass die Mündung des Schornsteins die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen im Umkreis von 15 Metern um mindestens 1 Meter überragt. Dies gilt für eine Leistung von maximal 50 kW. Bei höheren Leistungen vergrößert sich der Umkreis entsprechend 1. Es wird empfohlen, den Sachverhalt mit einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser muss die Anlage letztlich auch prüfen und abnehmen. Weitere Informationen finden Sie in der Präsentation zu den neuen Ableitbedingungen gemäß der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung 13. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen speziell für vor dem 1. Januar 2022 errichtete Gebäude oder für die vor diesem Datum erteilte Baugenehmigungen gelten. Für Gebäude, die nach diesem Datum errichtet wurden, können aktualisierte Richtlinien gelten. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden nach den neuesten Vorschriften zu erkundigen. Stimmt das so?