Guten Tag zusammen,
wir haben ein altes Haus von 1930 erworben und möchten einen Kaminofen einbauen. Der Schornsteinfeger war zur ersten Besichtigung vor Ort und hat den Kaminzug für gut empfunden. Ebenfalls wurden alle weiteren Schritte mündlich besprochen. Zur Abnahme kommt plötzlich ein vierstelliger Kostenvoranschlag zur Reinigung des Kaminzuges. Er soll ausgeschlagen werden, aufgrund von Glanzruß. Der Kaminzug wurde sicherlich seit 20/30 Jahren nicht mehr genutzt.
Ich frage mich, ob das Ausschlagen des Kamins wirklich nötig ist. Dazu hänge ich einige Bilder an und würde mich über eine Einschätzung freuen. Der Kamin wurde noch nicht auf herkömmliche Art gereinigt.
Vielen Dank
Blick Höhe Ofenrohr nach oben:
Blick Revisionsklappe Dachboden nach unten:
Dieser "gemauerte Schacht" ist gar KEIN Schornstein! Das Seitenverhältnis ist ca 1:2 , also viel VIEL zu rechteckig. Maximal zulässig ist 1:1,5 ! Zudem ist offensichtlich die Mündung auch noch sehr verengt.
Auch ist ein Ausschlagen von Glanzruß dadurch kaum zuverlässig möglich - WENN überhaupt einer DA wäre!
Wie kommt er denn auf einen VIERstelligen Betrag? Wieviele Tage oder Stunden will er denn damit verbringen??
Ich seh' da auch keinen Glanzruß. Schornsteinfegerwerkzeug gibt's im Internet zu kaufen. Ich würde die Bürste mindestens 1cm größer als die Breite des Kaminzugs nehmen, mal selber saubermachen.
Mir schwant, du sollst da abgezockt werden... .
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
@Schwarzmann Der gemauerte Schacht wurde im ganzen noch nicht beanstandet. Aber gut zu wissen, dass dies auch noch Probleme machen kann. Ich schätze er ist so 270mm x 120xmm (Nagel mich nicht darauf fest, dafür müsste ich nachmessen). Könnte der Querschnitt zu Problemen führen?
Genau, der Schonstein ist oben abgedeckt. Ein netter Schornsteinfeger aus der Umgebung hat ebenfalls anhand der Bilder gesagt, dass die Abdeckung entfernt werden sollte. Aber er sieht keinen Grund, den Schornstein/Schacht auszuschlagen. Ebenfalls sagte er: "Andere würden sich nach so einem Schornstein die Finger lecken".
Der Betrag ergibt sich wie folgt:
-Leihgebühr Ausschlaggerät 249 €
-4h Arbeit für 2 Personen a 85€
-Verschleiß Ausschlaggerät 100€
Netto: 1029€
Summe (19 MwST.] 1224€
Ich habe den Schornsteinfeger gebeten, den Schornstein vorab vernünftig zu kehren und die Kugel durch den Schacht zu zwingen. Dabei soll ich darauf achten, dass das Kehrgerät vernünftige Borsten hat und nicht 2-3 Haare.... (Empfehlung des benachbarten Schornsteinfegers).
Nach weitere Recherche sehe ich ebenfalls keinen Glanzruß. Morgen soll der Kaminofen, sowie der Schornstein/Schacht abgenommen werden. Danach melde ich mich nochmal, wie das ganze ausgegangen ist. Im Zweifel werde ich den Schornstein/Schacht selbst reinigen. Oder das Ganze Projekt an den Nagel hängen.
Vielen Dank für eure Einschätzung.
Mein heutiger Termin zur Abnahme wurde leider spontan abgesagt. Die Kamera ist wohl defekt. Der nächste Termin wäre leider erst ende Oktober. 😳
Darfst du wenigstens "vorerst" bis auf weiteres deinen Ofen in Betrieb nehmen?
Ich finde das wie der Kollege macht auch ungut. Mit ein paarmal kehren gehen auch die alten Ablagerungen oft nicht so einfach ab.
Problematischer sehe ich das Seitenverhältnis des Schornsteines. Früher sollte das mal nicht größer als 1: 1,5 sein ) d.h. bei 12cm Breite maximal 18cm tief.
An solchen Schornsteinen wie auf dem Bild waren früher i.d. Regel nur Waschkessel oder mal ein Badeofen angeschlossen die aufgrund des Abgasvolumens und der Abgastemperatur keine Probleme mit derartig ungünstien Querschnitten klar kamen. Auch das Kehren ist als unschön anzusehen. Wird mir jeder Kollege bestätigen.
(Wie auch schon Schwarzmann schreibt.) In Bezug des von ihm erwähnten unzulässigen Seitenverhältnisses muss ich ihm aber wiedersprechen. In der DIN 18160 T. 1 ist hierzu MEINES WISSENS nach nichts mehr zu finden. Sofern rechnerisch die Funktion nachzuweisen ist, sind größere Seitenverhältnisse als 1: 1,5 möglich.
Hallo Schwarzmann, du "mein schwarzer Bruder auch im Geiste" 😉 , wenn du Vorgaben dazu hast daß dem doch noch so ist. schick es mir doch rüber. wäre dir sehr verbunden.
Muss ich ins Archiv im Keller zur 18 160 von 1982, mEn ist das immernoch mit dem Seitenverhältnis, ist ja auch logisch:
- sowas ist per se IMMER strömungstechnisch ungünstig sobald da irgendwas durchströmen muss, egal ob als Luftschacht oder Abgase egal von welcher Art Feuerstätte Badekaminofenwaschkessel sonstiges.
- auch ist die Engstelle im Querschnitt immer Potential im FALLE eines Rußbrandes, dass der Querschnitt hier sehr schnell zugeht.
- auch ist die Frage: WO schließt man das 150er Rohr des Kaminofens an? An der lange Seite: dann prallen die Rauchgase ja quasi direkt auf kürzestem Wege gegen die gegenüberliegende Wandung. An der kurzen Seite: erübrigt sich, da die ja kleiner als der Rohrquerschnitt ist.
- und selbst wenn man die sichere Funktion durch Berechnung nachweisen würde, bleibt das Problem der zuverlässigen Reinigung. Der klassische Kehrbesen ist rund, somit wird der immer uneffektiver je rechteckiger der Querschnitt ist. Ja, es GIBT auch rechteckige Kehrbesen....aber es kam ja schon das Thema auf "sieh zu dass der Besen nicht nur drei Haare hat" , DAMIT ist doch alles gesagt...
ABER mit der Kamera da durchfahren wollen - also WIEDER "Geld machen" ohne wirklichen NUTZEN! Änert ja absolut NICHTS am unzulässigen Sachverhalt.
Danke für die zahlreichen Antworten.
Nein, ich muss mindestens bis Ende Oktober warten. Dort liegt jetzt der neue Termin.
Dann bin ich mal gespannt, ob bei meinem nächsten Termin mit meinem Schornsteinfeger das Thema Seitenverhältnis aufkommt. Denn ein Edelstahlrohr in den Schacht zu ziehen, ist aktuell keine Option für mich (Finanziell).
Wären diese ganzen Themen bei der ersten Besichtigung mit meinem Schornsteinfeger aufgekommen, hätte ich das Projekt Kaminofen gar nicht erst begonnen. Damals würde nichts beanstandet, bis auf die alten Revisionsklappen im Keller und auf dem Dachboden sowie das Ausschlagen des Schachtes.
Nun bin ich leider etwas verwirrt und verunsichert. Ich werde den Termin Ende Oktober abwarten und melde mich dann wieder bei euch, wie die Sache ausgegangen ist.
Vielen Dank und Grüße
Hallo "schwarzer Bruder".
Ich hatte vor einigen Jahren (mind. 10 Jahre) ähnliche Konstellation. Hatte damals bei der Innungstechnik nachgefragt und die Antwort erhalten daß diese Vorgabe ( 1:1,5) nicht mehr in der 18160 steht. Wenn der rechnerische Nachweis der Funktion geführt werden kann, ist es bis zum 1: 2 fachen SV kein Problem. Der wurde dann bei diesem und verschiedenen anderen Fällen in dieser Siedlung aus den 30er Jahren erbracht. ( Die Querschnitte waren 12/26 bzw. 14/28, je nachdem wieviele "Wasserwaagen" die Mauerer damals hinter sich hatten 😉 )
Ich muss auch sagen daß es bei einem Rauchrohrdurchmesser von bis zu 15cm mit einer Reduzierung im Bereich des Wandfutters auf bis zu 12cm bei allen geklappt hat. De wirksame Schornsteinhöhe betrug allerdings immer mehr als 7m und ich habe auf eine senkrechte Anlaufstrecke vor der Wandeinführung bestanden. Ein Anschluss hinten habe ich abgelehnt. Durch das, in der Regel mind. 1m lange senkrechte Anlaufstück ( Verbindungsstück) kühlten die Rauchgase dann auch entspr. ab. Es verringerte sich dadurch auch das Abgasvolumen.
Nur ein einziges Mal gab es Probleme und zwar dahingehend daß durch die Reduzierung bei Volllastbetrieb im Winter nach ein paar Stunden und stärkerem Wind ein "Orgelpfeifeneffekt" auftrat. Durch Regelung der Drosselklappe haben wir das aber in den Griff bekommen.
Für das Kehren hat /hatte Ress/ Wöhler geeignete Kehreinlagen. Später habe ich dann selber welche mit dem Trennschleifer zugeschnitten. Nach der Liberalisierung hat für die das kehren etwas mehr gekostet. Gab nie Probleme. Spezielle Einlagen haben wir schliesslich auch für Edelstahlschornsteine. Ich habe 2005 bei der Übernahme des Kehrbezirkes sogar ovale Edelstahlrohre mit Festbrennstofffeuerstätten "geerbt".
Viele Grüße aus dem Südosten der Republik ( Bayerisch Preussen)
Ich seh' da auch keinen Glanzruß. Schornsteinfegerwerkzeug gibt's im Internet zu kaufen.
Hallo zusammen,
ein kurzen Update. Die installation des Kaminofens liegt auf Eis.
Der Kaminzug musste nicht mehr ausgeschlagen werden, der Querschnitt stellt auch kein Porblem dar. Der schornsteinferger sagte aufgrund von schlechten Fugen etc. muss ein Edelstahlrohr eingezogen werden. im 2 OG (EG, 1OG und 2 OG Vorhanden) war wohl mal ein Kamin angechlossen und wurde nicht korrekt verschlossen. So würde er mir den Schornstein nicht abnehmen.....Leider kommen diese Mängel nachdem er mir sagte, schließen sie den Kamin an, alles ist inordnung. Er würde dafür haften, wenn es brennt und das kann er nicht vernantworten. Nun werde ich mich wohl erst im neuen Jahr um ein Edelstahlrohr bemühen. Dafür werde ich dann wieder Rücksprache mit meinem Schornsteinfeger halten. Dieses mal werde ich mir vorab alles schriftlich geben lassen, damit nachträglich nicht wieder alles nach belieben angepasst werden kann.
Hier eine weitere Frage von mir:
Ist es überhuapt möglich/zulässig, ein Edelstahlrohr in den Schacht von ca. 27cm x 12cm zu ziehen?Hier würde ja höchstens ein Ø100mm Rohr seinen Platz finden und der Ofen mit seinem Ø150 Rohr müsste über eine Reduzierung montiert werden, falls der Qurschnitt überhaupt noch zulässig ist.....
NACHTRAG: Jetzt habe ich die Ovalen Rohre gefunden.....:).... Weiter gehts....Jetzt muss ich den Versatz im Schornstein nur noch ausgleichen. Sonst muss wohl das flexible Rohr rein.
Langsam vergeht mir der Spaß an der ganzen Sache würde am liebsten eine Zweitmeinung zu meinem Kaminschacht haben. Ist sowas überhaupt möglich, da der BEZIKSSCHORNSTEINFEGER ja für mich zuständig ist.
Viele Dank für eure Einschätzung!