Hallo zusammen,
ich möchte in meiner Wohnung einen Schwedenofen einbauen. Dazu hatte ich vorerst den Schornsteinfeger zum klären der Voraussetzungen da. Ich wohne in der Mitte auf einer Gebäudeseite mit 3 übereinander liegenden Wohnungen, durch die ein aktuell ungenutzter Schornstein führt. In allen 3 Wohnungen ist schon eine Wandöffnung für ein Ofenrohr vorgebohrt. Diese sind jeweils mit einer Rohrkapsel verschlossen. Nun wäre ich ja der erste, der diesen Schornstein nutzt. Der Kaminfeger meinte, dass eine Voraussetzung wäre, dass die Rohrkapsel in der Wohnung über und unter meiner, raus muss und anschließend zugemauert werden muss.
Ein wiederum anderer Schornsteinfeger meinte, dass diese Vorschrift gekippt wurde und diese Kapseln wieder zulässig wären... Kann mir jemand sagen, was nun stimmt? Ich würde mir natürlich gerne mir das Mauern in Nachbars Wohnung ersparen 🙂
Danke vorab!!!
Also SO ist auch mein letzter Stand: Blechkapseln NUR bei unbenutztem Schornstein zulässig
Das ist schon auch technisch-physikalisch begründet und sinnvoll. Wenn auch ich diese Horror-Vision des zumauerns bei den unbeteiligten Nachbarn genauso sehe. Aber im Prinzip geht es ja GENAU DA DRUM: keinerlei Beeinträchtigung oder Risikobelastung auf Unbeteiligte. Und aus eigener Erfahrung: so Dinger rosten auch schnell mal durch oder die Spannung/Dichtheit lässt nach. Auch lagert sich im Anschluß IMMER Ruß ab, das ist immer ein besonderer Spaß beim Ausbrennen, wenn dann im Zimmer die Tapete anfängt zu qualmen.
Das ist inzwischen wieder zulässig (leider). Jedoch ist zu gewährleisten daß sich keine brennbaren Gegenstände davor befinden. ( Möbel, Bilder usw.)
Ich würde die immer zumauern. Schon weil die Kapseldeckel mit der Zeit rosten und das dann sch... aussieht.
Super, danke. Ihr habt mir sehr weitergeholfen!! Ich werde mal nochmal mit meinem Kaminfeger sprechen. Schließlich muss er das Ganze ja dann abnehmen.
Schloti post_id=39703 time=1621519408 user_id=6030 wrote:
Das ist inzwischen wieder zulässig (leider). Jedoch ist zu gewährleisten daß sich keine brennbaren Gegenstände davor befinden. ( Möbel, Bilder usw.)Ich würde die immer zumauern. Schon weil die Kapseldeckel mit der Zeit rosten und das dann sch... aussieht.
Halo Schloti, könntest du mir sagen, wo ich das Nachlesen kann? Wäre super, danke vorab!
Steht in der Kehr- und Überprüfungsordnung §1 Abs. 3 Satz 1.
Es kann jedoch ohne weiteres sein daß das jeweilige Bundesland über die Landes FEUV bzw. dem jeweiligen Kommentar hier die Vorgabe macht daß diese Anschlussöffnungen ( speziell wenn der Schornstein durch andere Brandabschnitte/ Wohnungen führt) baustoffgerecht dauerhaft zu verschliessen sind. Das heißt dann zuzumauern.