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Holzkamin Mehrfachbelegung und Rauchrohranschluss

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Guten Tag,

ich möchte in meinem Haus (drei Stockwerke ein Schornstein dm 160) im Erdgeschoss und im mittleren Stock jeweils einen Holzofen einbauen. Davor waren an dem Schornstein fünf Öl Einzelöfen auf drei Stockwerke verteilt angeschlossen. Drei der Ölöfen Durchgänge durch den Schornstein werde ich zu machen, an den anderen zwei möchte ich mit einem Rauchrohr dm 150 drauf gehen. So entsteht keine Verjüngung des Rauchrohres und der Rauch kann problemlos abziehen. Bei dem Ofen im mittleren Stockwerk gibt es eine hoffentlich kleine Hürde: Der Schornstein führt mitten durch das Schlafzimmer, der Holzofen soll jedoch nebenan im Wohnzimmer stehen. Das bedeutet ich muss mit dem Rauchrohr aus dem Schornstein im Schlafzimmer raus ca. 1500 mm und dann durch eine Wand verkleidet mit Rigipsplatten und dann eben auf dem Holzofen. Jetzt hätte ich dazu ein paar fragen:

1. Ist eine Mehrfachbelegung mit folgenden Holzöfen in meinem Fall möglich?

Erdgeschoss :

2.Stock:

2. Ich habe kein Niederenergie Haus, es ist ein Altbau kann ich da Raumluftabhängige Öfen benutzen?

3. Kann ich diese Rauchrohe verwänden?

2x:

2x: (für die Länge vom Schornstein durch das Schlafzimmer bis zur Wand zum Wohnzimmer)

2x:

4. Welches Rauchrohrbauteil benötige ich für die Durchführung durch die Wohnzimmerwand?

5. Benötige ich überhaupt eine Wanddurchführung oder kann ich auch das Rauchrohr einfach durchführen und ringsum mit Schamottemörtel fest machen?

6. Kann ich Schamottemörtel wie diesen benutzen?

7. Worauf muss ich noch achten um den Schornsteinfeger bei der Abnahme zufrieden zu stellen? (davon habe ich Angst, nicht das ich alles rein bau und er sagt dann "alles abreisen")

Der Schornsteinfeger war schon hier und hat sich die ganze Sache einmal angesehen, er hat die 110er Ölofenrohre beanstandet das ich die aus dem Schornstein raus machen muss und eben ein 150er Rohr nehmen muss damit sicher der Rauch dann nicht staut. Er hat auch gemeint zwei Öfen nimmt er dann schon ab aber keinen weiteren mehr sprich nur zwei keine drei. Was für mich ja kein Thema ist da ich nur zwei brauche, jedoch hab ich im Internet gelesen das ca. drei Holzöfen Mehrfachbelegung möglich ist. Das verunsichert mich etwas dem Schornsteinfeger gegenüber. Er hat leider auch keine Angaben gemacht welche Holzöfen genau oder welche Rauchrohre etc. was mir ebenfalls Bauchschmerzen bereitet.

Meine Angst rührt daher das ich zb. jetzt für ca. 6000 Euro das alles Einbau und dann sagt er ne alles wieder raus und kannst verkaufen.

Über Antworten von euch würde ich mich freuen hab leider in Sachen Kamin nur wenig Erfahrung.

Mit freundlichen Grüßen

Baumüller

 
Posted : 18/02/2021 11:12 am
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Zu Ihren Fragen…

Zu 1

Als aller erstes sollten Sie die geplante Baumaßnahme sich schriftlich vom Schornsteinfeger genehmigen lassen.

Ob die Justus Öfen für Mehrfachbelegung zugelassen sind geht nicht aus den technischen Daten hervor. Also bei Justus nachfragen und sich das schriftlich bestätigen lassen. Leider ein Verstoß von Justus gegen die Verbraucherrechterichtlinie, weil ein Teil der wesentlichen Merkmale der Ware fehlt.

Zu 2-

Wenn Sie kein Niedrigernergiehaus haben und KEIN Raumluftunabhängiger Ofen erforderlich ist. Dann können die Öfen Raumluftabhängig betrieben werden.

Zu 3

Diese Ofenrohre können Sie verwenden. ABER bei der Wanddurchführung und der Verlegung ist zu beachten das die erforderlichen Mindestabstände zu brennbaren Materialien eingehalten werden. Und die betragen bei einem Einwandigen Ofenrohr aus 2 mm Stahl und 150mm Durchmesser 450 mm.

Wenn das nicht geht. Es gibt doppelwandige Ofenrohre z.B. von Möck. Heißen Primus. Die benötigen nur eine Abstand zu brennbaren Materialien von 100mm. Die Ofenrohre müssen auf einer Länge von 1500 mm mit Schellen an der Wand oder Decke befestigt werden.

Wenn die Gipskartonplatten auf eine Unterkonstruktion aus Holz montiert sind. müssen zwingend die Abstände zu brennbaren Materialien eingehalten werden.

Zu 4

Wenn die Wand eine Steinwand ist können einwandige Ofenrohre durch die Wand geführt werden.

Bei einer Wand aus Gipskarton auf Holzkonstruktion nicht.

Bei einwandigen Ofenrohren sollte der Zwischenraum zwischen Loch in der Wand und dem Ofenrohr mit Schamottemörtel ausgefüllt werden. Weil normaler Zementmörtel kann reißen wegen der hohen Temperatur der Ofenrohre.

Lassen Sie aber unbedingt vom Schornsteinfeger eine Schornsteinberechnung nach EN 13384 machen. Die zeigt ob das alles funktioniert.

Zu 5

Ist beantwortet unter 3

Zu 7

Ist erklärt unter 1 und 4

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 18/02/2021 12:33 pm
(@schwarzmann)
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In welchem Bundesland ist das denn? Gibts dort keine Anmeldepflicht von neuen Feuerstätten beim Bezirksschornsteinfeger? Denn dann muss er eine schriftliche Stellungnahme abgeben mit allen relevanten Punkten, eben DAMIT die Abnahme möglichst mängelfrei und ohne Rückbau ist.

Ob da zwei oder drei Feuerstätten an den Schornstein passen ergibt eine Querschnittsberechnung, das legt also nicht er so pauschal fest. Wobei er mit dem 16er Querschnitt und zwei Feuerstätten da wohl schon einigermaßen richtig liegt. Dennoch: bis 3 Feuerstätten sind erlaubt - wenn die Funktion nachgewisen wird.

Wie alt ist denn das Haus, der Schornstein? Wenn das ein mehrschaliger Schornstein mit Schamott-Innenrohr ist kann man nicht so einfach ein 150er Rohr anschließen, es sei denn das Schornsteinanschlußstück ist bereits 150mm.

Ob die Justus Öfen für Mehrfachbelegung zugelassen sind geht nicht aus den technischen Daten hervor. Also bei Justus nachfragen und sich das schriftlich bestätigen lassen. Leider ein Verstoß von Justus gegen die Verbraucherrechterichtlinie, weil ein Teil der wesentlichen Merkmale der Ware fehlt.

Wenn die Feuerstätte als "Bauart 1" mit selbstschließender Tür ausgewiesen ist, dann IST sie für Mehrfachbelegung zugelassen. Das muss man also nicht separat ausweisen, auch wenn das für den Verbraucher wesentlich eindeutiger und nützlicher wäre.

Bei einwandigen Ofenrohren sollte der Zwischenraum zwischen Loch in der Wand und dem Ofenrohr mit Schamottemörtel ausgefüllt werden.

Das muss weder mit Schamottmörtel noch sonstwie eingespeist werden. Das braucht ja etwas Platz um zu arbeiten, wegen der Ausdehung. Da kommen ja eh auf beiden Wandseiten Blenden drauf die dies abdecken.

 
Posted : 19/02/2021 2:21 pm
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Wenn die Feuerstätte als "Bauart 1" mit selbstschließender Tür ausgewiesen ist, dann IST sie für Mehrfachbelegung zugelassen. Das muss man also nicht separat ausweisen, auch wenn das für den Verbraucher wesentlich eindeutiger und nützlicher wäre.

Hallo schwarzmann

das muß der Hersteller ausweisen. Das regelt die Verbraucherrechterichtlinie seit dem 14. Juni 2014 und die Rechtssprechung. Dazu habe ich Urteile am Landgericht Hamburg . Weil das ist ein wesentliches Mekrmal der Ware.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 19/02/2021 2:31 pm
(@schwarzmann)
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Ja, das mag für den Verbraucher von Vorteil sein, ein Fachmann benötigt das nicht.

 
Posted : 20/02/2021 6:17 am
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Posts: 1105
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Der Verbraucher muß das wissen. Davon hängt evtl. ab welcher Ofen NICHT verwendet werden kann. Und der Hersteller und Händler muß das auch wissen.Nach der Verbraucherrechterichtlinie sind der Hersteller und der Händler gesetzlich verpflichtet diese Angaben zu machen.

Und ich rate zu Schamottemörtel.

Man kann eine Arbeit gut und sehr gut machen.Und warum ich Schamottemörtel nehmen würde habe ich fundiert erklärt.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 20/02/2021 7:12 am
(@schwarzmann)
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Schamottmörtel ist hier UNNÜTZ!

 
Posted : 21/02/2021 10:43 pm
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