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Ab wie viel Kaminnutzuzng kann man auf EINE Kehrung pro Jahr umstellen?

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Hallo zusammen,

ich habe meinen altbau in den letzten Jahren immer weiter optimiert so dass ich mit sehr wenig Heizleistung auskomme.

Außerdem hatte ich vor 6 Jahren eine Split-Klimaanlage installiert, um im Sommer etwas Kühlung zu bringen.

Dabei hat sich herausgestellt, dass man mit der Split auch prima heizen kann, obwohl es nur eine 500€ Baumarktanlage

von Comfee mit einem SCOP von 3,7 ist. Brauche z.B. bei 0-5 Grad Tagestemperaturen nur ca 5-5,5 kWh Strom pro Tag für gemütliche 23 Grad.

Allerdings kann die billige Comfee nur bis herunter zu -10°C heizen und diese Grenze möchte ich ungern ausnutzen.

Ich fahre ja auch nicht mit dem Auto Dauervollgas sondern höchstens mit halber Leistung.

Nun gibt es mittlerweile Splitklimas mit einem SCOP von bis zu 6,2 wie z.B. die Panasonic VZ9 SKE.

Die geht bis zu -35°C. Damit könnte ich also theoretisch meinen Ofen rauswerfen. Andererseits

ist die Redundanz für den Fall, dass die VZ9 mal defekt ist, oder bei einem Blackout nicht verkehrt

und die Holzofenwärme ist auch sehr angenehme Wärme.

Aber nun meine Frage: Wo liegt die Nutzungsgrenze, dass man die Kehrungen auf EINE Kehrung pro Jahr

herunterstufen könnte, also wie oft darf man pro Jahr Feuer anbauen oder wie viel Holz darf man pro Jahr

verheizen, dass man mit einer Kehrung auskommt? Weil zweimal kehren obwohl der Ofen vielleicht nur 10 - 14 Tage

im Januar/Februar genutzt wird, widerstrebt mir total.

Danke für Eure Grüße

Karl

 
Posted : 30/03/2023 2:28 pm
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Oh, das wusste ich nicht. Ich verstehe den Sinn dahinter auch nicht. Eine Brandstätte die 24/7 brennt, braucht ja häufigere Kehrungen als wenn man drei oder vier Brandstätten hat, die nur im Winter vielleicht ein, zwei Wochen brennen.

Aber gut, wenn es so ist, dann ist es so.

Ab wie wenigen Brandstätten kann man auf EINE Kehrung herunterstufen?

 
Posted : 30/03/2023 6:31 pm
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Falls das Bundesland tatsächlich eine Rolle spielt: Mein Haus wohnt in Niederöfflingen in Rheinland-Pfalz.

 
Posted : 30/03/2023 7:13 pm
(@schloti)
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Gemäß der Kehrordnung und des Kommentars zur Kehrordnung reicht eine jährlich einmalige Kehrung des Schornsteines für feste Brennstoffe wenn die Feuerstätte nur gelegentlich benutzt wird. Hierunter ist zu verstehen wenn die Feuerstätte an nicht mehr als 30Tagen des Jahres betrieben wird.

 
Posted : 31/03/2023 3:16 am
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Vielen Dank Schloti für die sehr konkrete Antwort. Mit der Info 30 Tage kann man was anfangen. Mehr als 30 Tage wird es wohl nie mehr unter -15 bis -20°C werden. Ich wüsste auch nicht, ob wir jemals so einen kalten Winter hatten. Über -15° schaffen die Nordic-Split-Klimas locker und sogar noch so HALBWEGS effizient und auch noch mit ausreichender Leistung, so dass ich den Ofen nur bei den noch niedrigeren Temperaturen anwerfen müsste und selbst wenn, dann (durch die sehr gute Wärmedämmung) nur für wenige Stunden pro Tag.

 
Posted : 31/03/2023 8:03 pm
(@schloti)
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Hallo Karli.

Nur um Missverständnissen vorzubeugen. Unter "An bis zu 30 Tagen" ist nicht zu verstehen z.B. 4 x 6 Stunden = 1 Tag, usw., sondern z.B. 1x Anheizen = 1 Tag.

Das hängt damit zusammen daß spezilell in der Anheiz- und Endphase des Abbrandes starker Rußanfall auftritt.

Viele Grüße aus dem Frankenland

 
Posted : 01/04/2023 5:31 am
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Danke Schloti für deine Antwort.

Habe meinem Bezirksschornsteinfeger folgendes gemailt:

Hallo Herr ... ,

anbei die Rechung über die 1. Kehrung in diesem Jahr.

Wie zu erwarten, war fast kein Ruß im Kamin. Dank 3,5 kW Luft-Luft-Wärmepumpe

in der Wohnküche habe ich den Ofen nur gelegendlich, (an den kältesten Tagen,

wo die Luft-Luft-WP relativ uneffient wäre) benutzt.

Im Schlafzimmer meines Bruders ist es ebenso. Er machte im Winter nur

an den kalten Wochenenden den Ofen an und selbst das nicht immer.

Den Ofen im Wohnzimmer, der eh nur noch Bestandschutz bis 2025 hatte,

haben wir verkauft. Da kommt auch vorerst kein neuer Ofen hin, denn auch

im Wohnzimmer habe ich eine 3,5 kW Luft-Luft-Wärmepumpe. Den Ofen können wir

also auf jeden Fall abmelden.

Deshalb würden wir gerne auf EINE Kehrung im Jahr umstellen und diese

am liebsten im Frühjahr machen lassen.

Muss ich das irgendwie formal beantragen?

Seine Antwort:

Hallo Herr ....

die Umstellung kann nur während der Feuerstättenschau erfolgen. Da fehlt uns ja noch

ein Termin. Der Reinigungsintervall hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das können

wir dann vor Ort bei der Feuerstättenschau besprechen.

Welche Faktoren könnte es noch geben? Nur damit ich auf das Gespräch besser vorbereitet bin.

VG

Karli

 
Posted : 04/04/2023 7:20 pm
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