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Nicht rechtskonfomer Sachmängelausschluß

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Nicht rechtskonformer Sachmängelausschluß.

90% NEUNZIG % aller privaten Verkäufer die Waren über ebay.de oder ebay-kleinanzeigen.de oder markt.de verkaufen schließen ÜBERHAUPT nicht oder nicht rechtskonform die Sachmängelhaftung aus.

Ohne das wahrscheinlich die Mehrheit dieser Verkäufer es wissen geben sie damit automatisch eine 2 jährige Sachmängelhaftung . auch noch bezeichnet als Gewährleistung

Was diese Verkäufer nicht wissen: DENN in Deutschland gilt grundsätzlich eine 2 Jährige Sachmängelhaftung. Der private Verkäufer kann diese aber ausschließen. Wenn er das rechtskonform macht

Alle diese 10 Beispiele des Versuchs des Ausschluß der Sachmängelhaftung sind nicht rechtskonform und somit ist die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen.

Diese 10 Beispiele stammen alle von angebotenen gebrauchten/ antiken Kaminöfen die nicht die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllen. Keiner dieser Verkäufer hat aber im Angebot darauf hingewiesen. Das ist dann das Verschweigen eines Sachmangel und führt automatisch zu einer 2 jährigen Sachmängelhaftung, selbst dann wenn der Sachmängelausschluß rechtskonform erfolgte.

Hier die Fehler: zu 1.Die Formulierung gekauft wie gesehen ist nicht zulässig.

Man kann mit einem Käufer keine schriftliche Vereinbarung treffen wo der Käufer auf seine Rechte verzichtet. Ein solcher Vertrag ist Sittenwidrig,.

Zu 2.Ein Umtausch ist immer freiwillig.

ZU 3 Eine Rücknahme kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. wenn z.B. ein verschwiegener Sachmangel vorliegt.

ZU4. Es gibt kein EU Recht das eine Garantie vorzieht. Seit dem 1. Januar2022 gilt zwar die EU Warenkaufrichtlinie. Die wurde aber in nationales Deutsches Recht eingeführt.

Zu 7

Wenn ein Sachmangel vorliegt der verschwiegen wurde haben Sie das Recht der Rücknahme und immer der Reklamation.

1.Nun zum Rechtlichen : Das ist ein Privatverkauf . Der Ofen wird gekauft wie gesehen .Ich gebe keine Garantie und eine Rücknahme schließe ich auch aus. Der Käufer muss damit einverstanden sein und das Schriftlich

2.Angeboten wird von Privat, daher unter Ausschluss von Garantie, Gewährleistung oder Umtausch.

3.ohne Garantie und Rücknahme.

4.Dies ist ein Privatkauf nach EU-Recht. keine Garantie, Gewährleistung oder Rückgabe.

5.Privatverkauf keine Garantie und keine Gewährleistung!

6.Pflichtangabe: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr-leistung.“)

Privatverkauf/keine Rücknahme/ kein Umtausch/ keine Garantie

.7.Dies ist ein Privatverkauf !

Daher keinerlei Garantien auf irgend etwas ,sowie keinerlei Umtausch - Reklamations oder Rückgaberechte.

8.Privat verkauf Keine Garantie

9. Das neue EU Recht sieht 1 Jahr Garantie vor für den Verkauf gebrauchter Waren. Diese Garantie schließe ich hiermit aus.

10.Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.

Warum passieren solche Rechtsverstößé ?

Es ist die juristische Unkenntnis und heute schnell kopiert und eingefügt im Text von anderen Angeboten. Somit werden die Fehler der anderen kopiert.

Wer sich also juristisch auskennt fällt auf solche Rechtswidrigen Formulierungen nicht rein.

Und wer als Verkäufer solche rechtswidrigen Formulierungen nicht verwendet schützt sich vor Sachmängelansprüchen , die ein rechtskundiger Mensch wie ich durchsetzten kann.

Es gelten immer zwei Deutsche alte Sprichwörter.

Unkenntnis schützt nicht vor Strafe.

Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu..

Viel Spaß beim DAZU LERNEN.

MfG Dieter Klaucke

 
Posted : 09/01/2022 6:33 pm
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