Neues Sachmängelrecht ab dem 1. Januar 2022
Für Verbraucher in Deutschland ändert sich zum 1. Januar 2022 vieles zum Positiven.
Das Sachmängelrecht wird geändert.
Die Beweisumkehrlast wird von 6 auf 12 Monate verlängert
Wer als Händler im Internethandel gebrauchte Ware verkauft kann nur noch rechtskonform die Sachmängelhaftung auf 12 Monate kürzen.
1, Wenn er das deutlich im Angebotstext schreibt
2. wenn das in seinem AGB steht
3. Wenn in einem online-Shop oder z.B. bei ebay.de der Händler eine sogenannte Buttonlösung anbietet und der Händler damit deutlich auf die Verkürzung der Sachmängelfrist hinweist. Tut das der Händler nicht, dann hat der Verbraucher / Käufer ein 2 jährige Sachmängelhaftung.
Weitere Infos finden Sie im Internet unter dem Suchbegriff
Neues Sachmängelrecht 2022.
Ich werde dazu in Zukunft ausführliches hier im Forum schreiben.
MfG Dieter Klaucke