Verkaufe hier einen Kachelherd / Kachelofen von Languillier Charleville. Er ist eine Antiquität.
Daten :
Baujahr ca. 1915
Unrestaurierter original Zustand
Breite ca. 100 cm
Höhe ca. 80 cm
Tiefe ca. 86 cm
Dieser Kachelherd aus Frankreich wurde zur Aufwertung der Küche eingesetzt. Er ist durch unseren Schornstein Feger abgenommen und darf genutzt werden!!!! Er wurde allerdings nur sehr selten benutzt. Der Herd ist beidseitig zu öffnen, der Ofen ist von innen emailliert. Das Alter wurde auf über 100 Jahren vom Fachhändler geschätzt. Das Baujahr bewegt sich um ca. 1915.
Details:
gepflegter Ofen
Originalzustand
Beidseitig zu öffnen
Funktionsfähig und komplett
Kacheln im guten Zustand
Am besten wäre eine Abholung aufgrund des Gewichtes und der Größe .
Eine Lieferung möchte ich eher weniger , da man nicht weiß wie die Spediteure damit umgehen.
Für Fotos siehe Ebay-Kleinanzeigen ( ich hoffe das ist erlaubt):
Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass dies ein Privatverkauf ist und ich keine Gewährleistung oder Rückgaberecht gewähre.
Seit dem 01.01.2015 gilt für Deutschland die 2. Stufe des BLmSchV. Als privater Verkäufer bin ich gesetzlich verpflichtet darauf hinzuweisen. Bitte informieren Sie sich, was Sie mit diesem Herd in Deutschland machen dürfen.
Dieser Herd darf nicht mehr in Deutschland zum Heizen und Kochen verwendet werden, weil der Herd nicht die Norm der 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV. erfüllt
Erfüllt auch nicht die Schweizer Luftreinhalteverordnung und nicht die Norm 15a B-VG von Österreich. Abnahme durch Schornsteinfeger in diesen Ländern nicht möglich.Diese Herdtypen sind auch nur für Kohlefeuerung geeignet. Außerdem fehlt ein Teil am Herd. Die Verkleidung um die Feuerungskugel aus Gusseisen.
MfG Dieter Klaucke
Hallo Dieter,
sehr merkwürdig, der Herd wurde mir problemlos von unserem Schornsteinfeger abgenommen. Zuletzt war er vor 2 Monaten da.
Danke trotzdem für die Hinweise.
Wenn der Herd VOR dem 22. März 2010 in Deutschland am Schornstein angeschlossen wurde und vom Schornsteinfeger abgenommen wurde hat der Herd auch Bestandsschutz nach § 26, Absatz 3, Satz 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV.
AB dem 22. März 2010 hätte der Herd in Deutschland kein Schornsteinfeger mehr abnehmen dürfen. Weil diese Herde erfüllen nicht nachweislich ( durch ein Prüfgutachten) die Norm der BImSchV.Hat das Ihr Schornsteinfeger doch gemacht. so hat er sich rechtswidrig verhalten und gegen die Gesetze und Verordnungen verstoßen, die er im Staatsauftrag kontrollieren soll. Leider gibt es Kriminelle Polizisten. Richter, Staatsanwälte und auch Schornsteinfeger.
MfG Dieter Klaucke